Beste Wettanbieter in der Schweiz 2026: Welcher Anbieter passt zu wem

Updated Oktober 2026
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Zwei Veranstalterinnen dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande mit Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung wettet, spielt ausserhalb des Geldspielgesetzes und hat im Streitfall keine Schweizer Anlaufstelle. Diese Seite sortiert das Angebot nach genau dieser Linie: Wer ist bewilligt, wer nicht, was kosten Quoten und Limits, und welcher Anbieter passt zu welchem Wettverhalten.

Ein Sandplatz für Tennis liegt bei Sonnenaufgang still da, das Netz wirft einen langen Schatten über die weissen Linien.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000.

Stand: 19 Oktober 2026; geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) und die Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.

Inhaltsverzeichnis
  1. Zahlungen und Auszahlungsdauer bei Schweizer Wettanbietern
  2. Mobile Wetten und die Sporttip-App
  3. Livewetten und Cash-Out bei Sporttip und den offshore Anbietern
  4. Wettarten, Quoten und die Rechnung dahinter
  5. Fussball, Tennis, Eishockey: Was die Schweizer Liste erlaubt
  6. Neue Wettanbieter in der Schweiz 2026: warum die Liste kurz bleibt
  7. Die Top-10-Wettanbieter im Vergleich: Bewilligung, Organisator, Schutz
  8. Wie viele Wettanbieter es in der Schweiz gibt und was ein Anbieter von einer Webseite unterscheidet
  9. Legale Wettanbieter, ausländische Anbieter und die Rolle der Gespa
  10. Verlustlimiten, Sperrregister und Spielerschutz nach BGS
  11. Krypto-Wettanbieter und die Frage der Anonymität
  12. Boni, Gratiswetten und die Werberegeln des BGS
  13. Swisslos Sporttip: was den Anbieter ausmacht
  14. Loterie Romande Jouez Sport: das Gegenstück in der Westschweiz
  15. Betscore, BillyBets, Betclic: die Offshore-Reihe im Überblick
  16. IviBet, Bettilt, BDMBet: die zweite Reihe der Offshore-Marken
  17. MyStake und Interwetten: zwei Namen mit unterschiedlicher Geschichte
  18. Häufige Fragen zu Wettanbietern in der Schweiz

Zahlungen und Auszahlungsdauer bei Schweizer Wettanbietern

Wer bei Sporttip einzahlt, lädt das Swisslos-Spielkonto auf. Möglich ist das per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf geht nur, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer mit PostFinance Pay auflädt, bestätigt die Transaktion direkt in der PostFinance-App, ohne Umweg über eine Drittseite. Beide Veranstalterinnen akzeptieren also Schweizer Standardmittel und keine Kryptowährungen; wer mit Bitcoin oder Ether einzahlen will, landet zwangsläufig bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung und damit ausserhalb von Art. 50 Abs. 2 VGS, der Auszahlungen zwingend an ein Konto im eigenen Namen bindet.

Ein grosses Eisstadion aus der Ferne gesehen, hell erleuchtet von Flutlicht in der Abenddämmerung, davor eine leere Strasse.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Auszahlungen laufen bei Sporttip zweistufig. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Liegt der Gewinn darüber, überweist Swisslos bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto der registrierten Person. Wer sein Spielguthaben tatsächlich aufs Konto auszahlen lassen will, hat pro Jahr zwei kostenlose Auszahlungen; ab der dritten kann Swisslos eine Kommission von 3 % belasten. Die Überweisung dauert fünf bis zehn Arbeitstage, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist ohnehin nicht auszahlbar.

Diese Konstruktion hat zwei praktische Folgen. Erstens: Schnelligkeit ist relativ. Eine Auszahlung von über CHF 1’000 erreicht das Konto frühestens nach drei Arbeitstagen, eine Wallet-Gutschrift sofort, eine Barauszahlung an der Verkaufsstelle mit dem Wettschein. Wer das Geld am gleichen Abend auf dem Konto erwartet, hat in der Schweiz keine legale Option. Zweitens: Das Konto, auf das ausgezahlt wird, muss auf den Namen der registrierten Person lauten. Anonyme Wallets, Kontoinhaber im Ausland und Drittkonten sind nach den Teilnahmebedingungen ausgeschlossen. Genau das ist der Punkt, an dem ausländische Anbieter mit «Auszahlung in 24 Stunden» werben, in der Schweiz aber keine vergleichbare Infrastruktur haben und im Konfliktfall auch keine Schweizer Aufsicht.

Wer bei den offshore angebotenen Marken auf den Vergleichslisten landet, sollte wissen, was dort anders läuft: Betscore, BillyBets, Betclic, IviBet, Bettilt, BDMBet, MyStake und Interwetten sind allesamt ohne Schweizer Bewilligung. Sie nehmen Kreditkarten, E-Wallets und Kryptowährungen entgegen, ihre AGB schreiben aber fest, dass Auszahlungen auf demselben Weg und auf den Kontoinhaber der Registrierung zurücklaufen, was bei Krypto-Wallets faktisch anonym funktioniert. In der Schweiz hat eine solche Auszahlung keine Anerkennung, und im Streitfall bleibt nur der Weg zum ausländischen Lizenzgeber — was bei Curaçao-Lizenzen in der Praxis wenig bedeutet.

Mobile Wetten und die Sporttip-App

Sporttip lässt sich auf drei Wegen spielen: im Browser auf Swisslos.ch, in der App für iOS und Android und an einer der Verkaufsstellen, wo eine in der App zusammengestellte Wette per QR-Code auf den Wettschein gedruckt wird. Die App ist dabei mehr als ein Browser-Fenster: sie zeigt Live-Quoten, übernimmt den Login per Fingerabdruck oder Face-ID und merkt sich den QR-Code für die Verkaufsstelle. Für Schweizer Spielende ist das insofern relevant, als die mobile Registrierung denselben Weg geht wie am Desktop: Ausweis-Upload, Adressabgleich und Limiten-Setzung vor der ersten Einzahlung.

Ein Gebäude mit steinernen Säulen steht an einem Flussufer an einem klaren Morgen, davor lehnen einige Fahrräder.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die Loterie Romande setzt mit Jouez Sport auf dasselbe Schema, primär browserbasiert und mit App-Zugang. Wer auf Französisch spielt und in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnt, bekommt in beiden Kanälen dasselbe Wettprogramm, dieselben Quoten und dieselben Cash-Out-Bedingungen wie am Schalter. Die Sicherheitsarchitektur ist die gleiche wie bei Sporttip: eine Identität pro Person, eine Spielsperre schweizweit, eine Auszahlung auf das eigene Konto.

Für die offshore angebotenen Marken gilt: Was die App kann, hängt davon ab, was der Anbieter auf den Schweizer Markt anpasst. In den meisten Fällen gibt es eine progressive Web-App oder eine native iOS- und Android-Anwendung, die ohne Schweizer Identitätsprüfung auskommt und beliebige Zahlungsmittel akzeptiert. Im Browser heisst das: weniger Reibung beim ersten Login, dafür kein Anschluss an das schweizweite Sperrregister und keine Auszahlungspflicht an ein Konto im eigenen Namen. Für Spielende, die der Schutzmechanik des BGS vertrauen, ist das ein bewusster Verzicht.

Livewetten und Cash-Out bei Sporttip und den offshore Anbietern

Livewetten sind bei Sporttip erlaubt, vor Spielbeginn und live, mit einer wichtigen Einschränkung: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird. Wer später setzt, als das Ergebnis schon feststeht, bekommt die Quote 1.00, und Swisslos kann Wetten in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) ebenfalls mit Quote 1.00 werten. In der Praxis bedeutet das: Wer bei einem Spiel auf die falsche Seite des Livetickers gerät, hat die Wette verloren, bevor er sie platziert hat. Die Übertragung im Sporttip-Livecenter ist eine Hilfe, keine Garantie.

Cash-Out ist bei Sporttip nur als vollständiges Cash-Out verfügbar, nicht teilweise, und nur online, nicht an der Verkaufsstelle. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn, wenn man die Wette laufen lässt, und Swisslos behält sich vor, Cash-Out nicht für jeden Markt anzubieten. Was das kostet, lässt sich an einem Beispiel zeigen: Liegt die ursprüngliche Wette bei Quote 2.00 und der Cash-Out wird bei veränderter Livequote 1.70 angeboten, so liegt der Cash-Out-Betrag unter dem Maximalgewinn; die Differenz ist die Marge, die der Anbieter zusätzlich einbehält. Wer das Spiel laufen lässt, gewinnt bei Quote 2.00 das Doppelte des Einsatzes, wer vorzeitig aussteigt, weniger — und das ist die Natur von Cash-Out auf einem 1X2-Markt, der ohnehin eine Marge von rund fünf Prozent trägt (siehe Rechnung unten).

Bei den offshore Marken ist Cash-Out ein Verkaufsargument: Betscore, BillyBets, Betclic, IviBet, Bettilt, BDMBet, MyStake und Interwetten bewerben ihn als Feature, das die Wette vorzeitig beendet. Was sie nicht bewerben, ist die Marge, die in jeder Cash-Out-Offerte steckt. Ein Buchmacher, der auf einem 1X2-Markt fünf Prozent einbehält, schlägt auf den Cash-Out-Wert typischerweise noch einmal drei bis fünf Prozent drauf, weil der Cash-Out-Preis kein Marktpreis ist, sondern einseitig vom Anbieter gesetzt wird. Wer in der Schweiz spielt und trotzdem Cash-Out nutzen will, sollte wissen, dass bei Sporttip dasselbe Mechanikprinzip gilt, nur ohne den Offshore-Risikoaufschlag.

Wettarten, Quoten und die Rechnung dahinter

Sporttip unterscheidet drei Wettformen: Einzelwetten, Kombinationswetten und Systemwetten. Bei einer Einzelwette wird der Einsatz mit der Quote multipliziert; bei einer Kombinationswette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote; bei einer Systemwette werden mehrere Kombinationen aus einem Pool von Voraussagen gespielt. Der Gewinn wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf fünf Rappen genau abgerundet — eine Fünf-Rappen-Regel, die bei kleinen Einsätzen fast nichts ausmacht und bei grossen Wetten einige Franken vom Gewinn abzieht.

Eine Eigenheit von Sporttip: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung (zum Beispiel «Heimsieg» und «über 2.5 Tore» im gleichen Spiel) werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Wer sie versehentlich manuell kombiniert, riskiert, dass Swisslos die ganze Kombiwette für ungültig erklärt und den Einsatz zurückerstattet. Wer aufmerksam spielt, baut abhängige Wetten also im Bet-Builder zusammen, wo die Quote automatisch berechnet wird.

Der Kombiboost ist ein Bonus auf den Nettogewinn einer Online-Kombiwette, gestaffelt nach Anzahl Voraussagen: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn — vorausgesetzt, jede Quote liegt bei mindestens 1.50, der Einsatz und die Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts und Profitboosts sind andere Werkzeuge: Quotenboosts erhöhen die Quote einer Prematch-Einzelwette, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen bestimmten Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und verfallen bei Cash-Out.

Was die Rechnung angeht, ist die Grundformel einfach: Gewinn = Einsatz mal Quote. Bei einer Einzelwette von CHF 50 auf Quote 2.10 sind das CHF 105, der Nettogewinn CHF 55. Bei einer Kombiwette mit drei Voraussagen zu 2.10, 1.80 und 2.50 ergibt sich eine Gesamtquote von 9.45, was aus CHF 20 Einsatz einen Bruttogewinn von CHF 189 macht, also CHF 169 Nettogewinn — und dort setzt der Kombiboost an, der diesen Nettogewinn bei vier Voraussagen um 5 %, bei sieben um 20 % erhöht. Das klingt grosszügig, ist aber eine Erhöhung des Nettogewinns, nicht der Quote, und gilt nur, solange jede Einzelquote mindestens 1.50 beträgt.

Die Marge eines Marktes lässt sich aus den Quoten ableiten. Auf einem ausgeglichenen 1X2-Markt mit Heim 1.90, Unentschieden 3.40 und Auswärts 4.20 ergibt sich eine Auszahlungsquote von 1 / (1/1.90 + 1/3.40 + 1/4.20) ≈ 0’873, also eine Marge von rund 12.7 %. Das ist kein Spitzenwert, aber auch kein besonders schlechter; die Marge schwankt je nach Sport und Markt zwischen fünf und fünfzehn Prozent. Auf einem Zwei-Wege-Markt mit beiden Seiten bei Quote 1.90 liegt die Auszahlungsquote rechnerisch bei 1 / (1/1.90 + 1/1.90) = 0.95, die Marge also bei rund 5 %. Das ist der untere Rand dessen, was auf einem ausgeglichenen Markt erreichbar ist, und gilt als grober Anhaltspunkt, nicht als fixer Wert: jede Wettanbieterin legt ihre Quoten selbst, und auf jeder einzelnen Begegnung schwankt die Marge.

Fussball, Tennis, Eishockey: Was die Schweizer Liste erlaubt

Das Wettangebot in der Schweiz hängt davon ab, was die Gespa freigibt. Die Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 10.09.2026) ist eine geschlossene Liste, die Swisslos und Loterie Romande umsetzen. Was nicht auf der Liste steht, wird nicht angeboten: Ecken- und Kartenmärkte fehlen, eine eigene Esports-Sektion fehlt, Wetten auf Trainingsläufe, Wetter, Politik oder TV-Shows sind ausgeschlossen. Frauen-Wettbewerbe sind nur dann Teil des Programms, wenn die Gespa sie explizit aufgenommen hat; Qualifikationsrunden zu grossen Turnieren ebenso.

Diese Restriktion ist nicht beliebig, sondern Teil des BGS: Wetten auf Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen sind verboten (Art. 25 Abs. 2 BGS), und die Aufsicht prüft jedes Wettangebot einzeln. Für Spielende heisst das: Wer auf Eckbälle, Karten oder den Sieger des nächsten Trainingslaufs wetten will, hat in der Schweiz keine legale Option. Wer auf einen UFC-Kampf wetten will, hat sie auch nur dann, wenn die Gespa den Wettbewerb aufgenommen hat — UFC-Kämpfe tauchen auf der Liste auf, Eishockey-Spiele der National League ebenso wie Fussballspiele der Super League und der europäischen Wettbewerbe, Tennismatches der grossen Touren und ausgewählte Damenturniere.

Die offshore Anbieter haben diese Restriktion nicht. Betscore, BillyBets, Betclic, IviBet, Bettilt, BDMBet, MyStake und Interwetten listen alles, was ihr internationales Wettprogramm hergibt, einschliesslich Esports, Eckenmärkten, Kartenwetten und Mikromärkten auf einzelne Ballbesitzphasen. Was dort verlockend aussieht, ist im Schweizer Kontext illegal beworben und im Konfliktfall ausserhalb des BGS. Wer aus Gewohnheit auf Ecken wetten will, hat in der Schweiz nur die legale Möglichkeit, auf das zu setzen, was die Liste hergibt, oder den Anbieter zu wechseln — mit dem Wissen, was damit verbunden ist.

Neue Wettanbieter in der Schweiz 2026: warum die Liste kurz bleibt

Wer nach «neuen Wettanbietern 2026» sucht, stösst schnell auf Offshore-Marken, die im deutschsprachigen Marketing aktiv sind. In der Schweiz gilt: Es gibt nur zwei Veranstalterinnen, und beide sind alt, Swisslos seit 1937, die Loterie Romande seit 1937 ebenfalls. Eine dritte Veranstalterbewilligung für Sportwetten ist im BGS nicht vorgesehen; das Gesetz begrenzt die Zahl der Organisatoren für Lotterien und Sportwetten auf zwei. Wer eine neue Seite sieht, die «ab 2026 in der Schweiz verfügbar» bewirbt, meint einen ausländischen Anbieter, der die Schweizer Sperrliste umgeht oder darauf steht.

Die Gespa führt eine Sperrliste (Stand 2025: 671 Domains), die Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren. Bekannte Namen, die in der Aufsichtspraxis auf der Liste stehen, sind unter anderem Interwetten und bet365. Die Liste wird laufend aktualisiert; Anbieter, die per Domain-Hopping ausweichen, werden innerhalb von Stunden nachgetragen. Für Spielende heisst das: Ein «neuer» Anbieter ist in aller Regel ein Anbieter, der gerade eine Domain-Wechsel vollzogen hat, und nicht ein dritter Schweizer Veranstalter.

Wer trotzdem bei einem Offshore-Anbieter spielt, sollte mindestens drei Punkte kennen. Erstens: Die Lizenz des Anbieters (Curaçao, Malta, Deutschland) hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS), der Anbieter unterliegt keiner Schweizer Aufsicht, und es gibt keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit. Zweitens: Eine Anmeldung beim Anbieter trägt nicht in das schweizweite Sperrregister ein, was bedeutet, dass eine bei Swisslos oder Loterie Romande ausgesprochene Spielsperre beim Offshore-Anbieter nicht greift. Drittens: Wer Gewinne aus Offshore-Wetten in der Schweiz versteuert, muss die kantonalen Regeln beachten; im Kanton Thurgau etwa werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als Einkommen besteuert.

Die Top-10-Wettanbieter im Vergleich: Bewilligung, Organisator, Schutz

Die folgende Tabelle ordnet die in der Schweiz verfügbaren Anbieter nach dem entscheidenden Kriterium: Haben sie eine Schweizer Bewilligung, und wenn nein, was heisst das für den Spielenden? Die ersten beiden Zeilen sind die einzigen bewilligten Veranstalterinnen; alle weiteren arbeiten ohne Schweizer Bewilligung, was die Bewertung nicht zur Wertung umkehrt — wer bei einem Offshore-Anbieter spielt, hat eine andere Auswahl an Wettmärkten, aber auch eine andere Rechtslage.

Anbieter Schweizer Bewilligung Organisatorin / ausländische Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel (Deutschschweiz, Tessin, Liechtenstein)
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) Loterie Romande, Lausanne (FR, GE, JU, NE, VD, VS)
Betscore ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht etabliert; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BillyBets ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht etabliert; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Betclic ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht etabliert; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
IviBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht etabliert; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Bettilt ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht etabliert; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht etabliert; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
MyStake ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht etabliert; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Interwetten ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht etabliert; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die Spalte «Schweizer Bewilligung» sagt alles, was für die Schweizer Rechtslage zählt. Wer bei einem Anbieter ohne Bewilligung spielt, ist nach BGS kein Kunde eines bewilligten Geldspiels, sondern Nutzer einer ausländischen Plattform ohne Schweizer Aufsicht. Im Streitfall bleibt nur der ausländische Lizenzgeber, was bei Curaçao-Lizenzen in der Praxis selten zu einer Lösung führt, und die Gewinne unterliegen kantonal unterschiedlichen Steuerregeln. Die Spalte «Organisatorin / Lizenz» zeigt, wer hinter dem Angebot steht: bei Sporttip und Jouez Sport die Genossenschaft und die Lotterie Romande, bei den Offshore-Anbietern die jeweilige Betreiberfirma, deren Lizenzstatus in der Schweiz folgenlos bleibt.

Was die Tabelle nicht zeigt, ist die Frage, ob ein Offshore-Anbieter «besser» ist. Bessere Quoten, mehr Märkte, andere Zahlungsmittel — alles kann zutreffen, ändert aber nichts daran, dass die Schweizer Aufsicht dort nicht hinschaut. Wer das Wettprogramm eines Offshore-Anbieters mit dem von Sporttip vergleicht, vergleicht zwei rechtliche Sphären, nicht zwei Tarife. Die Tabelle ordnet diese Sphären, und die nachfolgenden Abschnitte erklären, was sie für die Praxis bedeuten.

Wie viele Wettanbieter es in der Schweiz gibt und was ein Anbieter von einer Webseite unterscheidet

Die Schweiz hat zwei Wettanbieter. Nicht zehn, nicht zwanzig, nicht die Zahl, die in Werbeanzeigen auftaucht: zwei. Swisslos betreibt Sporttip in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein, die Loterie Romande betreibt Jouez Sport in der Westschweiz. Beide haben eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach BGS, beide unterstehen der Gespa, beide führen einen Teil ihres Reingewinns an kantonale Fonds und an die Stiftung Sportförderung Schweiz ab (Swisslos 2025: CHF 506 Mio. an kantonale Fonds, CHF 56 Mio. an Sportförderung, davon CHF 109 Mio. aus Sportwetten).

Ein «Anbieter» in diesem Sinne ist nicht einfach eine Wettseite, sondern eine bewilligte Veranstalterin mit definiertem Wettprogramm, definierten Limits und definierten Auszahlungsregeln. Eine ausländische Wettseite, die auf Deutsch wirbt und Schweizer Zahlungsmittel akzeptiert, ist keine Schweizer Anbieterin, sondern ein ausländisches Unternehmen, das die Schweiz als Markt behandelt, ohne dort bewilligt zu sein. Der Unterschied liegt nicht in der Werbung, sondern im BGS: Eine bewilligte Veranstalterin darf in der Schweiz werben, eine nicht bewilligte darf es nicht (Art. 74 Abs. 3 BGS), und wer es trotzdem tut, riskiert eine Busse bis CHF 500’000 (Art. 131 BGS).

Die praktische Frage, die sich daraus ergibt, ist nicht «wie viele», sondern «welche zwei»: Wer in Zürich wohnt, spielt bei Sporttip, wer in Lausanne wohnt, spielt bei Jouez Sport, und wer in Genf wohnt, ebenfalls. Eine Anmeldung bei beiden ist nicht möglich, weil die Vertragsgebiete sich nicht überschneiden, und eine Anmeldung beim «falschen» Anbieter scheitert an der Adressprüfung. Wer aus dem Ausland in die Schweiz zieht, muss den Wohnsitz nachweisen, um bei einem der beiden zu spielen, und wer im grenznahen Ausland wohnt, hat keinen Zugang zum Schweizer Online-Konto.

Legale Wettanbieter, ausländische Anbieter und die Rolle der Gespa

Die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) ist die Aufsichtsbehörde für alle Schweizer Grossspiele, also Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele um Geld. Sie ist nicht zu verwechseln mit der ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Die Gespa prüft Wettprogramme, genehmigt Promotionen, führt die Sperrliste und ahndet Verstösse gegen das BGS. Für Spielende ist die Gespa insofern relevant, als ihre Liste der bewilligten Wettbewerbe bestimmt, was Sporttip und Jouez Sport anbieten dürfen, und ihre Sperrliste bestimmt, welche ausländischen Domains vom Schweizer Internetanbieter blockiert werden.

Eine «Lizenz» im rechtlichen Sinn gibt es in der Schweiz nicht in dem Wort, das die internationale Glücksspielbranche verwendet. Das BGS spricht von Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung, beide bewilligt durch die Gespa nach Art. 21-25 BGS. Eine ausländische Lizenz (Curaçao, Malta, Deutschland) hat nach Art. 4 BGS keine Kraft in der Schweiz, was bedeutet: Der Anbieter darf in der Schweiz nicht werben, nicht spielen lassen und keine Gewinne auszahlen, die nach Schweizer Recht anerkannt wären. Die Werbung mit «Malta-Lizenz» oder «Curaçao-Lizenz», die auf den Homepages der Offshore-Anbieter prominent steht, ist eine Information über die ausländische Aufsicht, nicht über die Schweizer.

Für Spielende, die sich für die Rechtslage interessieren, ist der wichtigste Unterschied der zwischen Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung: Die Veranstalterbewilligung deckt die Organisation, die Spielbewilligung deckt das einzelne Spielprodukt. Beide braucht es, und beide gelten nur in der Schweiz. Wer die Veranstalterbewilligung auf der Gespa-Website prüft, sieht die Liste der bewilligten Veranstalterinnen, und die Liste umfasst für Sportwetten exakt zwei Namen: Swisslos und Loterie Romande. Was nicht auf dieser Liste steht, ist in der Schweiz nicht bewilligt.

Verlustlimiten, Sperrregister und Spielerschutz nach BGS

Wer bei Sporttip oder Jouez Sport spielt, setzt vor der ersten Wette Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000, und die Senkung eines Limits gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Das ist strenger als das BGS verlangt; das Gesetz schreibt 24 Stunden vor, Swisslos und Loterie Romande wenden 72 Stunden an. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich, was im Gesetz nicht vorgeschrieben ist, aber von beiden Veranstalterinnen angeboten wird. Eine schweizweite fixe Einsatzobergrenze gibt es nicht; die Limiten sind individuell und vom Spielenden selbst zu setzen.

Wer sich selbst sperren will, kann das produktbezogen für 1 bis 180 Tage tun, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Sperrregister eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie für Liechtenstein. Eine selbst gewählte Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, mit einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS), und wer als Minderjähriger spielt, ebenfalls nicht.

Diese Schutzmechanik gilt nur in der Schweiz und nur bei bewilligten Anbietern. Eine Spielsperre bei Swisslos sperrt das Konto bei Sporttip und allen anderen Swisslos-Produkten, nicht aber das Konto bei Betsonic, BillyBets oder einem anderen Offshore-Anbieter. Wer also seinen Spielkonsum einschränken will, muss sich bei jedem Anbieter, bei dem er spielt, separat sperren lassen, und das schweizweite Register hilft nur, wo es greift. Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen Testkäufe durchgeführt: 47.5 % von 200 Versuchen, eine Sportwette an einen Minderjährigen zu verkaufen, waren erfolgreich. Der stationäre Schutz ist also nicht so dicht, wie die Online-Regulierung vermuten lässt.

Krypto-Wettanbieter und die Frage der Anonymität

Wer nach «Krypto-Wettanbieter», «Bitcoin-Wettanbieter» oder «anonymem Wetten ohne Anmeldung» sucht, landet fast immer bei Offshore-Anbietern. Betscore, BillyBets, IviBet, Bettilt, BDMBet und MyStake akzeptieren Bitcoin, Ethereum und teilweise weitere Coins, alle ohne Schweizer Bewilligung. Sie werben mit «keine Verifizigung», «anonymer Auszahlung» und «sofortiger Auszahlung», was technisch funktioniert, rechtlich aber in der Schweiz keine Anerkennung findet.

Das BGS schreibt in Art. 50 Abs. 2 VGS fest, dass Gewinne und Guthaben auf ein Zahlungskonto im Namen der registrierten Person ausgezahlt werden. Ein Schweizer Bank- oder Postkonto ist dafür die Voraussetzung, ein Krypto-Wallet erfüllt diese Voraussetzung nicht. Bei Sporttip und Jouez Sport ist die Auszahlung deshalb zwingend an ein Konto bei einer Schweizer oder Liechtensteiner Bank oder PostFinance gebunden, und Kryptowährungen sind weder als Einzahlung noch als Auszahlung verfügbar.

Die Werbung mit «Anonymität» ist also relativ: Anonym gegenüber dem Anbieter geht, sofern keine KYC-Prüfung stattfindet, anonym gegenüber dem Schweizer Recht geht nicht. Wer auf einem Offshore-Anbieter mit Bitcoin spielt, hinterlässt Spuren auf der Blockchain, die bei einer Steuerprüfung sichtbar werden, und Gewinne aus Offshore-Wetten sind im Kanton Thurgau vollständig steuerpflichtig, in anderen Kantonen je nach Praxis. Wer glaubt, mit Krypto die Schweizer Aufsicht zu umgehen, hat in der Schweiz vor allem die Schweizer Aufsicht umgangen — nicht die ausländische und nicht die eigene Steuererklärung.

Boni, Gratiswetten und die Werberegeln des BGS

Boni und Gratiswetten sind in der Schweiz eng begrenzt. Das BGS verlangt in Art. 75 Abs. 2 die vorgängige Zustimmung der Gespa für Gratisspiele und Gratisguthaben, und die Gespa hat 2025 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist die Zahl der bewilligten Aktionen, nicht der Betrag; die Bewilligungspraxis ist restriktiv, und Aktionen, die in anderen Märkten üblich sind (riesige Willkommensboni, wöchentliche Gratiswetten, Cashback-Programme), sind in der Schweiz entweder nicht bewilligt oder nicht üblich.

Was Swisslos selbst anbietet, sind die genannten Boosts: Quotenboosts auf Prematch-Einzelwetten, Profitboosts auf den Nettogewinn eines definierten Ereignisses und der Kombiboost ab vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50. Das sind keine Gratiswetten im klassischen Sinn, sondern Erhöhungen der Auszahlung, die an Bedingungen geknüpft sind: Jede Voraussage muss eine Mindestquote haben, der Boost ist pro Person einmal nutzbar, und bei Cash-Out verfällt er. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nach den Teilnahmebedingungen nicht auszahlbar, was den Marktwert solcher Guthaben auf den des Wettprogramms begrenzt.

Die Werbung mit «100 % Bonus», «risikofreier Wette» oder «gratis Startguthaben», die auf Offshore-Seiten Standard ist, fällt in der Schweiz unter Art. 74 BGS: Werbung für nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten, irreführende Werbung ist verboten, Werbung an Minderjährige ist verboten. Wer in der Schweiz mit einer solchen Offerte konfrontiert wird, hat es mit einem Anbieter zu tun, der entweder keine Schweizer Bewilligung hat oder gegen das BGS verstösst. Die Auszahlung eines «Bonus» ist an Bedingungen geknüpft, die auf Offshore-Seiten oft im Kleingedruckten stehen und das Auszahlen faktisch unmöglich machen — der «Bonus» ist dann kein Bonus, sondern ein Lockangebot.

Swisslos Sporttip: was den Anbieter ausmacht

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und ist die Veranstalterin von Sporttip, dem Sportwettenangebot der Deutschschweiz, des Tessins und Liechtensteins. Die rechtliche Grundlage ist die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Aufsicht führt die Gespa, das Wettprodukt heisst Sporttip, und der Vertrieb läuft über die Swisslos-Website, die Sporttip-App sowie ein Netz von Verkaufsstellen. Die Loterie Romande führt für die Westschweiz das Gegenstück unter dem Namen Jouez Sport, beide teilen sich den Schweizer Sportwettenmarkt exklusiv.

Die Stärke von Sporttip liegt in der Bewilligung: Wer dort spielt, spielt nach BGS, mit Spielsperre, mit gesetzlich verlangter Identitätsprüfung und mit Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen. Das schützt im Konfliktfall und im Vollzug einer Spielsperre. Was die Quote angeht, ist Sporttip kein Hochquoten-Anbieter, sondern ein Anbieter mit solider, aber nicht spektakulärer Marge; wer dort spielt, zahlt einen kleinen Aufschlag gegenüber den schärfsten Offshore-Buchmachern, bekommt dafür aber Schweizer Aufsicht und Schweizer Steuersicherheit.

Die Schwäche liegt im Wettprogramm: Nur was die Gespa-Liste erlaubt, wird angeboten, und die Liste ist restriktiv. Keine Esports-Sektion, keine Eckenmärkte, keine Wetten auf Trainingsläufe, eingeschränkte Live-Übertragung. Wer auf den vollen Wettmarkt eines internationalen Buchmachers zugreifen will, ist bei Sporttip falsch, und wer zwischen den beiden Sphären wechselt, sollte wissen, dass die eine rechtssicher und die andere nicht ist.

Loterie Romande Jouez Sport: das Gegenstück in der Westschweiz

Die Loterie Romande hat ihren Sitz in Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne), 221 Mitarbeitende, 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und betreibt Jouez Sport für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Bewilligungslage ist identisch mit Sporttip: Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht durch die Gespa, Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen, Spielsperre schweizweit. Wer in einem dieser sechs Kantone wohnt, spielt bei Jouez Sport, und wer in der Deutschschweiz wohnt, hat dort keinen Zugang.

Was die Auszahlungsmodalitäten angeht, sind die Bedingungen vergleichbar: Auszahlung auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Konto, kostenlose Auszahlungen im Jahresraster, Kommission ab der dritten. Was das Wettprogramm angeht, ist es dasselbe, weil es die Gespa-Liste ist, die beide umsetzen. Der Unterschied liegt in der Sprache, im Vertriebsnetz und in der politischen Verankerung in der Westschweiz, weniger im Wettereignis.

Wer in der Romandie wohnt und Französisch spricht, hat mit Jouez Sport den einzigen bewilligten Anbieter, der das Wettangebot in seiner Sprache anbietet. Wer zweisprachig ist und in einem Übergangskanton wohnt, kann theoretisch bei beiden spielen, sofern die Adressprüfung es zulässt; in der Praxis ist die Wohnsitzprüfung streng und lässt sich nicht umgehen.

Betscore, BillyBets, Betclic: die Offshore-Reihe im Überblick

Betscore, BillyBets und Betclic sind drei der Offshore-Anbieter, die in Vergleichsportalen für den Schweizer Markt auftauchen. Alle drei haben keine Schweizer Bewilligung, alle drei arbeiten mit Lizenzen, die in der Schweiz keine Kraft haben (Art. 4 BGS), und alle drei sind nicht an das schweizweite Sperrregister angeschlossen. Was sie bieten, ist das volle Wettprogramm eines internationalen Buchmachers: Ecken, Karten, Esports, Spezialmärkte, Mikromärkte, oft mit Cash-Out und Live-Streaming. Was sie nicht bieten, ist Schweizer Aufsicht.

Die gemeinsame Linie dieser drei ist: bessere Quoten auf einigen Märkten, dafür kein Schweizer Schutz. Wer bei Betscore auf eine Fussballwette mit Quote 1.95 statt 1.90 setzt, gewinnt 2.5 % mehr, riskiert aber, dass die Auszahlung über einen anderen Weg läuft, dass die Spielsperre nicht greift und dass die Steuerfrage nach kantonalem Recht behandelt wird. Die Entscheidung ist eine Risikoabwägung, und sie ist nicht für jeden Spielenden die gleiche.

Wer ein Konto bei einem dieser Anbieter eröffnet, sollte mindestens wissen: Lizenz prüfen (die ausländische Lizenz steht auf der Startseite, oft im Footer), AGB lesen (insbesondere Auszahlungsbedingungen), und die Schweizer Steuererklärung im Hinterkopf behalten. Wer das nicht tut, erlebt die erste Auszahlungsverzögerung, die erste Annullierung einer Wette und die erste Steueranfrage als Überraschung — und Überraschungen sind bei Geld und Wetten selten angenehm.

IviBet, Bettilt, BDMBet: die zweite Reihe der Offshore-Marken

IviBet, Bettilt und BDMBet sind drei weitere Offshore-Anbieter, die mit ähnlichen Profilen auftauchen. Alle drei haben keine Schweizer Bewilligung, alle drei sind in Curaçao oder einer ähnlich laxen Jurisdiktion registriert, und alle drei bieten Krypto-Einzahlungen an. Die Bewertung folgt dem gleichen Muster wie bei Betscore, BillyBets und Betclic: internationales Wettprogramm, keine Schweizer Aufsicht, Spielsperre gilt nicht, Auszahlung auf das eigene Konto nur, wenn das «eigene Konto» ein Krypto-Wallet mit KYC-Nachweis ist.

Was diese Anbieter von der ersten Reihe unterscheidet, ist eher die Grösse und die Bekanntheit. IviBet ist im osteuropäischen Markt stärker, BDMBet im frankophonen, Bettilt positioniert sich als Sportwetten- und Casino-Kombination. Für die Schweizer Rechtslage ist die Grösse irrelevant; eine ausländische Lizenz ohne Schweizer Bewilligung hat in der Schweiz die gleiche Kraftlosigkeit, unabhängig davon, wie gross der Anbieter ist.

Wer bei einem dieser Anbieter spielt, sollte sich bewusst sein, dass es keine Schweizer Anlaufstelle gibt. Eine Beschwerde bei der Gespa ist möglich, führt aber selten zu einer Lösung, weil die Gespa für die Aufsicht über Schweizer Veranstalterinnen zuständig ist, nicht über ausländische. Eine Beschwerde beim ausländischen Lizenzgeber (Curaçao, Malta) ist möglich, dauert Monate und endet oft mit einem Vergleich, der den Spieleinsatz zurückerstattet, nicht den Gewinn. Das ist die Realität, und sie ist nicht besser, weil der Anbieter nett wirbt.

MyStake und Interwetten: zwei Namen mit unterschiedlicher Geschichte

MyStake und Interwetten sind die letzten beiden Anbieter in der Reihe, und sie haben unterschiedliche Profile. Interwetten ist ein österreichischer Anbieter mit langer Geschichte, der in mehreren europäischen Märkten aktiv ist und auch im Schweizer Markt Vergleichsportale füllt. MyStake ist ein neuerer Anbieter, der stark auf Krypto und auf ein breites Wettprogramm setzt. Beide haben keine Schweizer Bewilligung, beide sind nicht an das schweizweite Sperrregister angeschlossen, und beide werben im deutschsprachigen Raum, ohne Schweizer Aufsicht zu sein.

Interwetten ist insofern interessant, als die Gespa den Anbieter namentlich als Beispiel für Domain-Hopping nennt: Wenn eine Domain auf der Sperrliste steht, weicht der Anbieter auf eine neue Domain aus, und die Gespa trägt sie nach. Das zeigt, dass die Sperrliste ein laufender Prozess ist und kein einmaliger Akt. Für Spielende, die bei Interwetten spielen, heisst das: Der Zugang kann jederzeit unterbrochen werden, ohne Vorwarnung, und die bereits platzierten Wetten werden in der Regel noch ausgewertet, die Auszahlung läuft dann aber über eine andere Domain.

MyStake ist insofern interessant, als es einer der wenigen Anbieter ist, die explizit auf Schweizer Spielerinnen und Spieler ausgerichtet sind und Deutsch als Support-Sprache anbieten. Das macht den Einstieg einfacher, ändert aber nichts an der Lizenzlage. Wer bei MyStake spielt, spielt ohne Schweizer Bewilligung, und die Werbung mit «Deutschschweizer Support» ist Marketing, nicht Aufsicht.

Häufige Fragen zu Wettanbietern in der Schweiz

Welche Wettanbieter sind in der Schweiz erlaubt, und wer vergibt die Bewilligung?

In der Schweiz dürfen Sportwetten nur von Swisslos (mit dem Produkt Sporttip) und der Loterie Romande (mit dem Produkt Jouez Sport) angeboten werden. Die Bewilligung ist die Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) und wird von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) erteilt. Eine dritte Veranstalterbewilligung für Sportwetten ist im BGS nicht vorgesehen, die Zahl der Organisatoren ist gesetzlich auf zwei begrenzt.

Wie viele Wettanbieter für Sportwetten gibt es in der Schweiz tatsächlich?

Zwei: Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport. Swisslos bedient die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Alle anderen Wettanbieter, die im deutschsprachigen Raum werben, sind ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.

Was bedeutet es für Spielende, wenn ein Anbieter nur eine Lizenz aus dem Ausland besitzt?

Eine ausländische Lizenz (Curaçao, Malta, Deutschland, Österreich) hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Der Anbieter unterliegt keiner Schweizer Aufsicht, ist nicht an das schweizweite Sperrregister angeschlossen, und es gibt im Streitfall keine Schweizer Anlaufstelle. Wer dort spielt, hat andere Quoten, andere Märkte und oft andere Zahlungsmittel, aber auch keine Schweizer Spielerschutzmechanismen und keine anerkannte Gewinnauszahlung im Schweizer Rechtssinne.

Welcher Wettanbieter hat die besten Quoten, und weshalb lässt sich das nicht dauerhaft festlegen?

Die Quoten schwanken je nach Markt, Sport und Begegnung, und kein Anbieter hat dauerhaft die beste Quote. Innerhalb der bewilligten Anbieter sind Sporttip und Jouez Sport die einzigen Optionen, ihre Margen liegen je nach Markt zwischen fünf und fünfzehn Prozent. Offshore-Anbieter haben oft tiefere Margen, aber dafür keine Schweizer Aufsicht. Wer die beste Quote für eine bestimmte Wette sucht, vergleicht vor dem Platzieren, nicht dauerhaft.

Wohin werden Gewinne ausgezahlt, und warum nur auf ein Konto im eigenen Namen?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Sportwetten werden nach Art. 50 Abs. 2 VGS auf ein Zahlungskonto im Namen der registrierten Person ausgezahlt, also ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Anonyme Auszahlungen, Krypto-Auszahlungen und Auszahlungen an Drittkonten sind nicht zulässig. Bei Sporttip sind pro Jahr zwei Auszahlungen kostenlos, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, und die Überweisung dauert fünf bis zehn Arbeitstage.

Was ist die Sperrliste der Gespa, und wie wirkt sie auf ausländische Wettseiten?

Die Sperrliste der Gespa ist das Verzeichnis ausländischer Wettdomains, die in der Schweiz per DNS gesperrt sind. Schweizer Internetanbieter sind verpflichtet, den Zugang zu blockieren (Art. 86-93 BGS), und die Gespa aktualisiert die Liste laufend. Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Wer eine blockierte Domain aufruft, sieht eine Sperrseite der Gespa. Anbieter, die mit Domain-Hopping ausweichen (Beispiel: Interwetten), werden innerhalb von Stunden nachgetragen.

Verfasst vom Team von „Schwingwetten”.

Beste Buchmacher Schweiz 2026 – die zwei erlaubten Anbieter im Vergleich
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