Cookie-Richtlinie – Schwingwetten

Auf Schwingwetten wird über Wetten auf Schwingen und andere Sportarten informiert, und dafür muss im Browser nur wenig abgelegt werden. Die Richtlinie sortiert, was gespeichert werden kann: Cookies, aber auch Local Storage, Session Storage und Zählpixel.

Inhaltsverzeichnis
  1. Die vier Kategorien
  2. Zustimmung und Widerruf
  3. Browser-Einstellungen
  4. Gesetzliche Grundlage
  5. Zuständige Aufsicht

Die vier Kategorien

Eingebettete Inhalte Dritter, etwa Videos oder Karten, können zusätzlich eigene Cookies mitbringen. Hier gelten die Datenschutzhinweise der jeweiligen Anbieter, und ein Widerspruch ist bei diesen einzulegen.

Zustimmung und Widerruf

Die Auswahl im Banner lässt sich jederzeit über «Cookie-Einstellungen» in der Fusszeile neu treffen. Wer notwendige Cookies im Browser löscht, sieht das Banner wieder, und einzelne Funktionen fehlen vorübergehend, bis erneut entschieden ist.

Browser-Einstellungen

Cookies lassen sich auch direkt im Browser sperren oder entfernen. Die Anleitungen der Hersteller:

Gesetzliche Grundlage

Das Fernmeldegesetz (FMG, SR 784.10) erlaubt in Art. 45c lit. b die Bearbeitung von Daten auf dem Endgerät, sofern über Vorgang und Zweck informiert wird und eine Ablehnung möglich bleibt. Für Personendaten gilt daneben das Datenschutzgesetz (revDSG, SR 235.1), seit dem 1. September 2023 in revidierter Fassung. Wer die Website aus der Europäischen Union aufruft, kann sich gegebenenfalls zusätzlich auf die DSGVO berufen.

Zuständige Aufsicht

Fragen und Anzeigen zum Datenschutz gehen an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) in Bern. Die Datenschutzerklärung ergänzt, wie Personendaten im Übrigen bearbeitet werden.

Stand: 19 Oktober 2026.