Impressum – Schwingwetten
Das Impressum von Schwingwetten erklärt, in welchem Rahmen eine Website über Wetten auf Schwingen und weitere Sportarten steht und wer sie verantwortet.
Der Schweizer Rahmen
Für Geldspiele gilt das Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) seit dem 1. Januar 2019. Online-Sportwetten sind Grossspiele und unterstehen der Aufsicht der Interkantonalen Geldspielaufsicht (Gespa) in Bern. Zwei Veranstalterinnen besitzen eine Bewilligung: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine ausländische Lizenz hilft in der Schweiz nicht weiter. Angebote ohne Schweizer Bewilligung führt die Gespa auf der Sperrliste und sperrt sie per DNS (Art. 86 BGS); Werbung für hier nicht bewilligte Geldspiele ist untersagt (Art. 74 BGS). Mitmachen dürfen nur Personen ab 18 Jahren.
Anbieterangaben
Unter schwingwetten.com stehen Firma, Rechtsform, Sitzadresse, Handelsregisternummer und eine E-Mail-Adresse für direkte Anfragen. Art. 3 Abs. 1 lit. s des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) schreibt klare und vollständige Angaben zur Identität sowie eine Kontaktadresse mit elektronischer Post vor.
Inhalt und Zweck
Schwingwetten ist ein redaktionelles Informationsangebot über Sportwetten, nicht mehr. Wetten werden nicht angenommen, Spielerkonten nicht geführt, Geld nicht entgegengenommen, und Verträge mit Wettanbietern werden nicht vermittelt. Prognosen mit Gewinnzusage enthält die Website nicht.
Haftung
Sorgfältige Recherche und regelmässige Durchsicht ändern nichts daran, dass sich Quoten, Programme und Teilnahmebedingungen ständig verschieben; massgebend bleiben die Angaben der jeweiligen Veranstalterin. Für Entscheidungen auf Grundlage der Beiträge übernimmt Schwingwetten keine Haftung. Gleiches gilt für Links: Sie wurden beim Setzen geprüft, auf spätere Inhalte fremder Websites besteht aber kein Einfluss, und wird ein rechtswidriger Inhalt bekannt, wird der Verweis entfernt.
Urheberrecht
Texte, Tabellen und Grafiken sind vom Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG) geschützt. Über das Zitatrecht hinaus braucht eine Verwendung die vorherige schriftliche Zustimmung der Redaktion.
Hilfe bei Spielsucht
Sportwetten bergen ein Suchtrisiko. Anzeichen exzessiven Geldspiels bei sich oder bei Angehörigen können vertraulich und kostenlos mit den kantonalen Suchtberatungsstellen und den Fachstellen für Spielsucht besprochen werden. Limiten und eine Spielsperre stehen bei den bewilligten Veranstalterinnen zur Verfügung.
Stand: 20 Oktober 2026.
