Datenschutzerklärung – Schwingwetten
Wer auf Schwingwetten liest, wie Wetten auf Schwingen und andere Sportarten funktionieren, muss dafür keine persönlichen Angaben machen. Die Erklärung folgt dem Weg der wenigen Daten, die dennoch anfallen: von der Erhebung bis zur Löschung. Sie beruht auf dem Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG, SR 235.1) mit Verordnung, wie es seit dem 1. September 2023 gilt, und löst die Informationspflicht nach Art. 19 revDSG ein.
Erhebung
Jeder Seitenaufruf hinterlässt im Serverprotokoll IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, aufgerufene Adresse, Datenmenge, Herkunftsseite und Browsertyp. Wer eine E-Mail schreibt oder ein Formular absendet, gibt zusätzlich Name, Adresse und Nachricht preis. Ein Kundenkonto, Einzahlungen oder Wetten bietet Schwingwetten nicht an; Zahlungs- und Ausweisdaten werden deshalb nicht erhoben.
Verwendung
Die Protokolle dienen dem sicheren Betrieb und der Abwehr von Angriffen, die Angaben aus Nachrichten allein der Beantwortung. Nach Art. 6 revDSG müssen Personendaten rechtmässig, nach Treu und Glauben und verhältnismässig bearbeitet werden; der Zweck muss bei der Beschaffung erkennbar sein. Angemessene technische und organisatorische Massnahmen schützen die Daten. Automatisierte Einzelentscheidungen und Profiling gibt es nicht.
Cookies
Zusätzliche Cookies und die Reichweitenmessung setzt Schwingwetten erst nach Auswahl im Banner ein. Was im Einzelnen gespeichert wird, steht in der Cookie-Richtlinie; die Auswahl lässt sich jederzeit ändern.
Weitergabe
Verkauft werden Personendaten nicht. Hosting, Auslieferung und E-Mail laufen über Auftragsbearbeiter, die vertraglich gebunden sind (Art. 9 revDSG); Behörden erhalten Daten nur, wenn ein Gesetz es verlangt. Für Übermittlungen ins Ausland braucht es einen Staat mit angemessenem Datenschutz oder geeignete Garantien wie Standarddatenschutzklauseln (Art. 16 revDSG).
Aufbewahrung
Serverprotokolle werden nach spätestens 90 Tagen gelöscht oder so gekürzt, dass sie keiner Person mehr zuzuordnen sind. Nachrichten bleiben so lange gespeichert, wie die Beantwortung und ein sich anschliessender Austausch es erfordern.
Rechte der Betroffenen
Wer wissen will, ob und welche Daten über ihn oder sie bearbeitet werden, kann Auskunft verlangen (Art. 25 revDSG); sie wird in der Regel kostenlos und innert 30 Tagen erteilt. Ausserdem gibt es das Recht auf Berichtigung und Löschung, auf Herausgabe oder Übertragung der eigenen Daten (Art. 28 revDSG) und auf Widerspruch. Personen in der Europäischen Union können sich zusätzlich auf die DSGVO stützen, soweit diese anwendbar ist.
Verantwortliche Stelle und Aufsicht
Verantwortlich ist die Betreiberin von Schwingwetten; Firma, Anschrift und E-Mail-Adresse stehen im Impressum auf schwingwetten.com, und dorthin gehen auch Datenschutzanfragen. Aufsichtsbehörde ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) in Bern, bei dem eine datenschutzwidrige Bearbeitung angezeigt werden kann.
Stand: 19 Oktober 2026.
