Was die bewilligten Schweizer Wettanbieter in diesem Jahr anbieten – und was es kostet

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

Eine Wette ist ein Geschäft, in dem der Buchmacher an der Quote verdient und der Spielende den Einsatz riskiert. Wer in der Schweiz Sportwetten abschliessen will, hat nur zwei Gegenüber: Swisslos, die hinter dem Produktnamen Sporttip steht, und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide verfügen über eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, beide werden von der Gespa beaufsichtigt. Was diese beiden Veranstalter an Aktionen, Quotenboosts und Gratiswetten führen, ist deshalb die ganze «aktuelle Angebote»-Welt, die ein bewilligter Schweizer Wettmarkt hergibt. Werbung für nicht bewilligte Angebote ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten, das gilt auch für die Inhalte hier, weshalb keine Promo-Codes und keine konkreten Bonushöhen stehen, sondern nur die Mechanik, die sie kostet.

Fünf Sportbälle verschiedener Sportarten stehen in einer Reihe auf einer Holzbank in einer Turnhalle, Licht fällt durch hohe Fenster.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier und 20 % bei sieben.

Stand der Daten: 19 Oktober 2026; abgeglichen gegen die Gespa-Verzeichnisse und die aktuellen Spielregeln von Swisslos (Sporttip, Version 4.2) und der Loterie Romande.

Inhaltsverzeichnis
  1. Die Rechtslage: Warum die Auswahl in der Schweiz nur zwei Veranstalter kennt
  2. Spielerschutz: Was jede Wette kostet, bevor sie platziert wird
  3. Boni und Gratiswetten: Wie Aktionen bei den bewilligten Anbietern wirklich funktionieren
  4. Ein- und Auszahlungen: Was bei Sporttip ankommt – und was nicht
  5. Sportarten und Wettbewerbe: Was die Liste der Gespa tatsächlich enthält
  6. Neue Anbieter: Warum es in der Schweiz keine neuen Buchmacher gibt
  7. Die Rangliste: Was die zwei Schweizer Veranstalter und die ausländischen Anbieter trennt
  8. Die zwei Schweizer Veranstalterinnen im Profil
  9. Die ausländischen Anbieter im Profil
  10. Was eine Wette zahlt – und was sie kostet
  11. Ein Überblick: Was die bewilligten Anbieter leisten – und was nicht
  12. Häufig gestellte Fragen

Die Rechtslage: Warum die Auswahl in der Schweiz nur zwei Veranstalter kennt

Sportwetten sind im Schweizer Recht ein Grossspiel und fallen damit unter das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019). Aufsichtsbehörde ist nicht die ESBK, die nur Casinos überwacht, sondern die Gespa – die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gegründet auf dem Geldspielkonkordat, das am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Eine Strassenlaterne in einer leeren Gasse am Abend, das nasse Kopfsteinpflaster spiegelt das warme Licht.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das sind die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und die Société de la Loterie de la Suisse Romande, die Loterie Romande, mit Sitz in Lausanne. Swisslos führt ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip, die Loterie Romande unter Jouez Sport. Eine Online-Kontoeröffnung ist nur mit Wohnsitz in der Schweiz möglich (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis nur im Vertragsgebiet der jeweiligen Veranstalterin. Das Swisslos-Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Das Verbreitungsgebiet der Loterie Romande sind die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Wer im Wallis wohnt, kann sich kein Swisslos-Konto eröffnen, und wer in Zürich lebt, kann kein Jouez-Sport-Konto führen – das ist die territoriale Logik, die das Geldspielgesetz mit seiner Veranstalterbegrenzung erzeugt.

Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nicht etwa ein Verzeichnis «zugelassener Wettanbieter», sondern die Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blocken (Art. 86–93 BGS). Ende 2025 waren 671 Domains auf dieser Liste. Genannt werden von der Gespa etwa Interwetten und Bet-at-Home; bet365 wird ausdrücklich als blockiert aufgeführt. Solche Anbieter tauchen in Werbung und Vergleichsportalen immer wieder auf, sind aber in der Schweiz nicht bewilligt. Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Schutz, keinen Eintrag im schweizweiten Spielsperrenregister, keine Beschwerdestelle in der Schweiz, und Gewinne können je nach Kanton – etwa im Thurgau – als ganzes Einkommen steuerlich erfasst werden. Die Spielenden sind nach bundesgerichtlich anerkannter Praxis nicht strafbar; die Veranstalterin aber macht sich nach Art. 130 BGS strafbar, mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Werbung für veranlose Sportwetten ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird mit Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS).

Die ehrliche Gegenüberstellung: ein bewilligter Anbieter bringt den vollen Schweizer Schutzrahmen, aber nur zwei Marken, eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten und Märkte, eine Wohnsitzpflicht und eine Identitätsprüfung. Ein ausländischer Anbieter bringt ein breiteres Wettprogramm und oft grosszügigere Boni, aber keine Schweizer Bewilligung, keinen Eintrag ins Sperrregister und im Streitfall keine Schweizer Hand. «Sicher» ist keine der beiden Seiten per se.

Welche Sportarten und Märkte in der Schweiz überhaupt bewilligt sind

Die erlaubte Offerte ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt eine Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Version 10.09.2026; Grundlage Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Was nicht auf dieser Liste steht, darf nicht angeboten werden. Das hat spürbare Konsequenzen für das Wettprogramm: Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind nicht erlaubt. Qualifikationsrunden sind nur dann bewilligt, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Damenwettbewerbe sind nur erlaubt, wenn sie gelistet sind. Rangwetten sind nur erlaubt, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Trainingsläufe dürfen nicht gewettet werden. Eckball- oder Kartenmärkte fehlen auf der Liste, und ein Esports-Abschnitt existiert dort nicht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Ein Eishockeypuck liegt auf dem Eis, im Hintergrund unscharf die Bande unter hellem Hallenlicht.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Innerhalb dieses Rahmens sind Livewetten erlaubt – Prematch und live, soweit die Veranstalterin über eine entsprechende Bewilligung verfügt. Das Gesetz enthält keine spezifische Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht gesetzlich geregelt; es wird unten im Abschnitt zu Sporttip als Feature dieser Veranstalterin beschrieben. Zu Virtual Sports und zu Esports: über die eine Kategorie steht nichts Belastbares, die andere erscheint nicht auf der Gespa-Liste.

Was diese Konstruktion für Werbung, Boni und Aktionen bedeutet

Werbung für Glücksspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten. Gratiswetten, Gratisspielguthaben und ähnliche Aktionen brauchen nach Art. 75 Abs. 2 BGS die vorgängige Zustimmung der Gespa; im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Diese Zahl zeigt, wie klein der Spielraum für Aktionen ist: zwei Anbieterinnen, 32 vorgängig bewilligte Aktionen in einem Jahr, und keine zusätzlichen Promotions, die nicht durch die Gespa gegangen wären. Eine Werbung mit Promo-Codes, «exklusiven Boni» oder «100 % auf die erste Einzahlung», wie sie ausländische Anbieter platzieren, ist im bewilligten Markt weder erlaubt noch vorhanden. Was bleibt, sind die wenigen, im jeweiligen Regelwerk dokumentierten Mechanismen – Cash-Out, Kombiboost, Quotenboost, Profitboost – und die Gratiswettel.

Spielerschutz: Was jede Wette kostet, bevor sie platziert wird

Der Spielerschutzrahmen gehört zu jedem Angebot, weil das Gesetz ihn zur Pflicht macht und nicht zur Kür. Sportwetten sind in der Schweiz ab 18 Jahren zugänglich (Gespa; Minderjährige werden online nicht zugelassen, Art. 72 BGS). Pro Person ist ein Konto zulässig, die Identität wird vor der ersten Einzahlung verifiziert (Art. 47–52 VGS). Gewinne und Guthaben werden ausschliesslich auf ein Konto im eigenen Namen ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS); anonyme Auszahlungen oder Auszahlungen in Kryptowährungen existieren im bewilligten Markt nicht. Kreditierung an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS).

Verlustlimiten, freiwillige Pause und Spielsperre

Bevor die erste Wette platziert wird, müssen Spielende Verlustlimiten setzen – das verlangt Art. 87 VGS. Bei Sporttip sind das drei Werte: für 1 Tag, für 7 Tage und für 30 Tage. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999; Personen unter 21 Jahren sind auf CHF 2’000 limitiert. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – Schweizerlos und Loterie Romande setzen damit die gesetzliche Mindestfrist von 24 Stunden in ihren Bedingungen herauf, was konservativer ist als das Gesetz verlangt. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Die Loterie Romande bietet eine vergleichbare Konstruktion mit vergleichbaren Obergrenzen.

Zusätzlich gibt es die Spielsperre (Art. 80–82 BGS). Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande führt ein vergleichbares Register. Eine selbst gewählte Pause lässt sich frühestens nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS); eine Fachstelle ist einzubeziehen (Art. 81 BGS). Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).

Die Gespa hat 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durchgeführt: in 47,5 % von 200 Fällen wurde an Minderjährige eine Sportwette verkauft. Wer den stationären Vertrieb als «kontrolliert» darstellt, sollte diese Zahl im Hinterkopf behalten.

Steuern: Wann ein Gewinn steuerfrei ist – und wann nicht

Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn und werden erst darüber besteuert. Der Bundessteuerfreibetrag beträgt ab dem 1. Januar 2026 CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich; deshalb heisst es im Einzelfall «je nach Kanton», nie eine einzige kantonale Zahl. Über dem Freibetrag zieht die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ab, die zurückgefordert werden kann, indem der Gewinn in der Steuererklärung deklariert wird. Ein typischer Wettgewinn liegt deutlich unter dem Freibetrag – keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, fallen aber je nach Praxis des Wohnsitzkantons in dessen Einkommensteuer; im Thurgau etwa behandelt die Praxis Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz. Bei Unsicherheit: Steuerberatung oder kantonale Steuerverwaltung fragen.

Boni und Gratiswetten: Wie Aktionen bei den bewilligten Anbietern wirklich funktionieren

Aktionen im bewilligten Markt sind keine Marketing- und Boni eines ausländischen Buchmachers. Sie sind im Regelwerk der beiden Veranstalterinnen dokumentiert, von der Gespa vorgängig bewilligt und zahlen sich am Ende als Mechanik aus, nicht als Geschenk. Vier Mechanismen prägen das aktuelle Bild: der Kombiboost, der Quotenboost, der Profitboost und die Gratiswettel. Was davon ein Geschenk ist und was eine Wette mit veränderter Auszahlungsmechanik, zeigt die Mechanik selbst.

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live und Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen, jede mit einer Quote von mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Der Bonus ist in Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert; was genau gilt, steht in den Spielregeln. Es ist kein Cash-Bonus, kein Gratisspielguthaben – es ist eine Aufwertung des Nettogewinns einer Mehrfachwette unter klaren Bedingungen.

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettende nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und verfallen bei einem Cash-Out. Das ist keine Verdoppelung der Gewinne; es ist eine Aufwertung, deren Höhe vom Anbieter bestimmt wird.

Gratiswetten und Gratisspielguthaben sind im bewilligten Markt bewilligungspflichtig (Art. 75 Abs. 2 BGS). Die Loterie Romande hat 2025 in 24 Fällen eine Zustimmung erhalten, Swisslos in 8 Fällen. Die genauen Bedingungen – Mindestquote, Gültigkeitsdauer, auszahlbar oder nicht auszahlbar – stehen in der jeweiligen Aktion und sind nicht aktiv von einer Veranstalterin zur anderen vergleichbar, weil sie situativ bewilligt werden. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei Swisslos nicht auszahlbar – ein wichtiger Punkt: wer mit Gratisspielguthaben gewinnt, sieht den Gewinn, nicht aber das zugrundeliegende «Geschenk».

Wer eine Gratiswette oder einen Boost nutzt, sollte drei Mechanische kennen: die Mindestquote (meist 1.50, beim Kombiboost pro Voraussage), die zeitliche Befristung (meist wenige Tage bis Wochen, Aktionen laufen aus), und die Auszahlungsregel (Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, Boosts verfallen beim Cash-Out). Wer diese Mechanische nicht liest, bezahlt das «Geschenk» aus eigener Tasche zurück.

Wie eine Gratiswette rechnerisch funktioniert

Eine Gratiswette, deren Einsatz nicht zurückgezahlt wird, hat einen Erwartungswert, der sich aus drei Grössen zusammensetzt: dem Wert der Gratiswette, der Quote, auf die sie gesetzt wird, und der Auszahlungsquote des Marktes, auf dem sie platziert wird. Für eine Gratiswette im Wert von CHF 10 auf eine Quote von 3.00 in einem Markt mit 95 % Auszahlungsquote (5 % Marge) liegt der durchschnittliche Wert bei rund CHF 10 × (3.00 − 1) ÷ 3.00 × 0,95 ≈ CHF 6,33. Das ist kein Gewinn, kein Versprechen, keine Garantie – es ist ein statistischer Mittelwert über sehr viele Wetten mit identischen Bedingungen. Eine einzelne Gratiswette kann alles oder nichts wert sein; im Mittel kostet sie den Anbieter rund ein Drittel ihres Nennwerts. Wer eine Gratiswette einlöst, sollte das wissen.

Ein- und Auszahlungen: Was bei Sporttip ankommt – und was nicht

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen; der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Weitere Zahlungsmittel sind in den Bedingungen aufgeführt.

Bei Swisslos zahlt das Unternehmen Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.

Die Loterie Romande arbeitet mit vergleichbaren Mechanismen. Auszahlungen laufen ausschliesslich auf ein Konto im eigenen Namen – das verlangt Art. 50 Abs. 2 VGS, und es schliesst anonyme Auszahlungen ebenso aus wie Auszahlungen in Kryptowährungen. Wer im bewilligten Schweizer Markt spielt, lässt sich am Ende identifizieren – das ist die Bedingung, unter der Auszahlungen überhaupt fliessen.

Ein Wort zu Kryptowährungen und ausländischen Zahlungsmitteln: ein bewilligter Schweizer Buchmacher akzeptiert keine Kryptowährungen, keine anonymen E-Wallets und keine Zahlungsmittel, die keine Identitätsprüfung erlauben. Wer mit Bitcoin oder Ether einzahlen will, ist im bewilligten Markt falsch und landet bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Das ist kein technisches Detail; es ist die Konsequenz aus dem Geldspielgesetz.

Sportarten und Wettbewerbe: Was die Liste der Gespa tatsächlich enthält

Die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Version 10.09.2026) bestimmt, was bei Swisslos und der Loterie Romande überhaupt im Programm steht. Sie ist die einzige Quelle, aus der das Wettangebot fliesst; was nicht gelistet ist, wird nicht angeboten. Eckballmärkte und Kartenmärkte fehlen auf dieser Liste, ein Esports-Abschnitt existiert nicht, Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Damenwettbewerbe sind nur dann bewilligt, wenn sie ausdrücklich gelistet sind – ein Fussballspiel der Frauen-Nati erscheint im Programm, ein Rennen der Frauen-Tour de France ist nicht zwingend bewilligt, weil es von der Listung abhängt. Qualifikationsrunden sind nur dann erlaubt, wenn sie auf der Liste stehen – ein Qualifikationsspiel zur WM-Endrunde 2026 erscheint, ein freundschaftliches Länderspiel ist nicht zwingend bewilligt.

Innerhalb dieses Rahmens ist das Programm breit: Fussball, Eishockey, Handball, Basketball, Tennis, Ski alpin, Ski nordisch, Radsport, Motorsport, Leichtathletik, American Football, Baseball, Rugby, Unihockey, Volleyball, Badminton, Snooker, Darts, Pferderennen und weiteres sind – je nach Listung – im Programm. Was jeweils aktuell verfügbar ist, zeigt das Wettprogramm von Sporttip und Jouez Sport am Tag der Wette. Die Liste wird von der Gespa aktualisiert; eine Änderung kann Märkte hinzufügen oder streichen.

Wer Wetten auf Eckbälle, Karten oder Spielerstatistiken sucht, ist im bewilligten Markt falsch und findet das Angebot nur bei ausländischen Anbietern – ohne Schweizer Bewilligung. Wer Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sucht, hat nirgendwo ein legales Angebot: die Gespa-Liste enthält sie nicht, und ausländische Anbieter wären dafür ebenfalls nicht in der Schweiz zugelassen.

Neue Anbieter: Warum es in der Schweiz keine neuen Buchmacher gibt

«Neue Sportwettenanbieter» ist im Schweizer Markt eine widersprüchliche Wortwahl. Es gibt keine neuen Anbieter, weil die Kantone die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt haben. Wer eine Schweizer Bewilligung für ein neues Sportwettenangebot beantragt, bekommt sie nicht, weil die Anzahl plafoniert ist. Was es geben kann, ist ein neues Produkt einer der beiden Veranstalterinnen (eine zusätzliche Spielkette innerhalb der Swisslos- oder Loterie-Romande-Bewilligung), oder ein neues Angebot im Kleingedruckten – eine zusätzliche Wettart, ein zusätzlicher Boost, eine zusätzliche Funktion. Beides kommt vor und wird von der Gespa vorgängig bewilligt.

Was regelmässig als «neue Sportwettenanbieter» beworben wird, sind ausländische Marken, die neu in den Werbemarkt eintreten. Sie alle fallen unter die in der Tabelle «Die Rangliste» beschriebene Logik: keine Schweizer Bewilligung, möglicher Eintrag in die Sperrliste, kein Schweizer Schutzrahmen. Ein junges Angebot ist nicht per se besser oder schlechter als ein etabliertes; die Frage ist immer, ob es eine Schweizer Bewilligung hat. In der Schweiz: nein, immer, nicht für alle.

Wer ein «neues» Angebot sucht, sollte zuerst klären, ob die Schweizer Bewilligung vorliegt. Ist sie es nicht, ist die Bewertung dieselbe wie für jedes andere ausländische Angebot – kein Schweizer Schutz, ausländische Gewinne je nach Kanton steuerlich erfasst, kein Eintrag ins Sperrregister, keine Schweizer Beschwerdestelle. Ist sie es doch – was bei «neuen» Marken in der Schweiz praktisch ausgeschlossen ist – gelten die Mechanismen der Veranstalterin, bei der die Bewilligung liegt.

Die Rangliste: Was die zwei Schweizer Veranstalter und die ausländischen Anbieter trennt

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin / ausländische Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Gespa-Aufsicht; Vertragsgebiet Deutschschweiz, Tessin, Liechtenstein
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne; Gespa-Aufsicht; Verbreitungsgebiet FR, GE, JU, NE, VD, VS
BetLabel Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht etabliert; Sperrliste möglich
X3Bet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Drittquellen Tobique (Kanada); Sperrliste möglich
AmunRa Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht etabliert; Sperrliste möglich
22Bet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht etabliert; Sperrliste möglich
Boomerang Bet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht etabliert; Sperrliste möglich
ZotaBet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht etabliert; Sperrliste möglich
BC.Game Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht etabliert; Sperrliste möglich
BetFury Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht etabliert; Sperrliste möglich

Die Liste trennt zwei Kategorien, die nicht vergleichbar sind und nicht in eine Reihenfolge gebracht werden sollten: zwei bewilligte Schweizer Veranstalterinnen, deren Schutzrahmen das Geldspielgesetz definiert, und acht ausländische Marken, deren Schutzrahmen das jeweilige Sitzland definiert. Eine Spalte «bester Anbieter» ist sachlich falsch, weil sie die rechtliche Ungleichbehandlung ausblendet. Was die Tabelle zeigen kann: welche Marke in der Schweiz spielen darf und welche nicht.

Was die Marge über ein Wettangebot verrät – und was nicht

Die Marge ist der Anteil, den der Buchmacher von jedem eingesetzten Franken behält; sie ist das Gegenstück zur Auszahlungsquote. Bei einer Zwei-Wege-Wette zu zwei gleichberechtigten Quoten – sagen wir 1.90 / 1.90, was als Beispiel dient, nicht als zitierter Preis – ergibt sich die Auszahlungsquote als 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0,5263 oder 52,63 %. Die Marge ist 100 % − 52,63 % = 47,37 %. Das ist eine hohe Marge für eine Zwei-Wege-Wette – der Markt behält fast die Hälfte der Einsätze – und sie ist konstruktionsbedingt, nicht zitierfähig: jeder Anbieter hat seine eigene Marginestruktur je nach Markt, Sportart und Wettbewerb. Im bewilligten Schweizer Markt zeigt das Wettprogramm von Sporttip und Jouez Sport die jeweils aktuellen Quoten; daraus lässt sich die Marge für jeden konkreten Markt berechnen. Die Gespa-Liste der erlaubten Märkte gibt den Rahmen vor, nicht die Marge.

Eine niedrige Marge bedeutet mehr Auszahlung an die Spielenden, eine hohe Marge weniger. Wer auf Margen achtet, vergleicht nicht Marken, sondern Märkte: ein Markt mit 3 % Marge ist für Spielende deutlich günstiger als einer mit 6 % Marge, und derselbe Anbieter hat im Hauptmarkt der Fussball-Nati oft eine andere Marge als in einem Qualifikationsspiel oder einem Randsport. Für die Schweiz: was die Schweizer Veranstalterinnen an Margen verlangen, ist in den jeweiligen Wettprogrammen sichtbar; was ausländische Anbieter verlangen, ist in deren Programmen sichtbar. Wer Margen vergleicht, vergleicht Anbieter über die Quoten, nicht über Werbeversprechen.

Die zwei Schweizer Veranstalterinnen im Profil

Swisslos Sporttip

Swisslos – die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel – veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) und führt das Produkt unter dem Namen Sporttip. Die Sportwetten werden im Vertragsgebiet der Deutschschweizer Kantone, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; ein Online-Konto können nur Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Gebiet eröffnen, Mindestalter ist 18 Jahre, jede Person darf nur ein Konto führen.

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000; Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Cash-Out ist verfügbar – für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live – aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und Swisslos garantiert Cash-Out nicht für jeden Markt. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und kann jederzeit geändert werden. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs werden mit Quote 1.00 gewertet, und in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer (Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert; eine irrtühmlich angenommene Kombination ohne diese Funktion kann Swisslos für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten) und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Die Aktionen sind im Regelwerk dokumentiert: der Kombiboost erfordert mindestens vier Voraussagen mit je einer Quote von mindestens 1.50 und stockt den Nettogewinn um 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen auf, in Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, sind pro Wettende nur einmal nutzbar und verfallen bei einem Cash-Out; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz und sind ebenfalls pro Wettende nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, bei Cash-Out verfällt der Boost. Sporttip-Wetten lassen sich online über Swisslos oder die Sporttip App (iOS, Android) abgeben; in der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle gespielt werden. Wer Sporttip nutzt, bekommt den vollen Schweizer Schutzrahmen – Verlustlimiten, Spielsperre mit Registereintrag, Gespa-Aufsicht, keine Werbung über das erlaubte Mass hinaus, und Reingewinne, die in den kantonalen Fonds und die Stiftung Sportförderung Schweiz fliessen. 2025 hat Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio. ausgeschüttet, davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz; aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr.

Für wen Sporttip passt: für Spielende mit Wohnsitz im Vertragsgebiet, die Sportwetten als bewilligtes Angebot mit klarem Schweizer Schutzrahmen nutzen wollen und mit den im Regelwerk dokumentierten Aktionen leben können. Wer ein breiteres Wettprogramm mit exotischen Märkten oder sehr hohen Einsätzen sucht, ist hier falsch.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande – die Société de la Loterie de la Suisse Romande – veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, das Unternehmen hat 221 Mitarbeitende und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz. Ein Online-Konto können nur Personen mit Wohnsitz im Verbreitungsgebiet eröffnen; die Mechanismen für Verlustlimiten, freiwillige Pause und Spielsperre entsprechen den im Abschnitt «Spielerschutz» beschriebenen Schweizer Standards und liegen in den Verpflichtungen der Loterie Romande.

Für wen Jouez Sport passt: für Spielende mit Wohnsitz in den Westschweizer Kantonen, die das Wettprogramm einer bewilligten Veranstalterin mit französischsprachigem Service und Verkaufsstellennetz nutzen wollen. Wer kein Wohnsitz im Verbreitungsgebiet hat, kann kein Konto eröffnen.

Die ausländischen Anbieter im Profil

Die folgenden Anbieter besitzen keine Schweizer Bewilligung. Sie sind in der Schweiz weder zugelassen noch bewilligt; ihre Lizenzen, wo vorhanden, haben keine Wirkung in Schweizer Anbieterrecht (Art. 4 BGS). Sie sind nicht an das Schweizer Spielsperrenregister angeschlossen, es gibt keine Schweizer Beschwerdestelle, und Gewinne können je nach Wohnsitumskanon als steuerbares Einkommen behandelt werden. Domains können in der Sperrliste der Gespa stehen und von Schweizer Telekomanbietern per DNS blockiert werden. Wer dort spielt, tut dies auf eigenes Risiko und ohne den Schutzrahmen, den das Geldspielgesetz vorsieht. Diese Profile beschreiben die Anbieter, nicht ihre Werbung; kein Profil empfiehlt eine Anmeldung.

BetLabel

BetLabel ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz laut Eigenangabe ist nicht etabliert, was im Schweizer Recht keine Wirkung entfaltet. Wer bei BetLabel spielt, ist nicht an das Schweizer Spielsperrenregister angeschlossen, hat im Streitfall keine Schweizer Hand, und Domains können in der Gespa-Sperrliste stehen. Für wen BetLabel in Frage kommt: für Spielende, die das breitere Wettprogramm und die Aktionsdichte ausländischer Anbieter suchen und den fehlenden Schweizer Schutz bewusst in Kauf nehmen. Wer eine Schweizer Bewilligung oder den vollen Schutzrahmen des Geldspielgesetzes braucht, ist hier falsch.

X3Bet

X3Bet wird in Drittquellen mit einer Lizenz aus Tobique (Kanada) geführt; eine Schweizer Wirkung hat sie nach Art. 4 BGS nicht. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Spielsperrenregister angeschlossen, Domains können auf der Gespa-Sperrliste stehen. Für Schweizer Spielende ändert das nichts an der rechtlichen Einordnung, da keine Schweizer Bewilligung vorliegt.

AmunRa

AmunRa ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Kein Anschluss an das Schweizer Spielsperrenregister, keine Schweizer Beschwerdestelle, möglicher Eintrag in der Gespa-Sperrliste. Wer dort spielt, trägt das Risiko selbst, da keine Schweizer Bewilligung vorliegt.

22Bet

22Bet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Kein Anschluss an das Schweizer Spielsperrenregister, keine Schweizer Beschwerdestelle, möglicher Eintrag in der Gespa-Sperrliste. Ein Anbietervergleich ergibt hier keine Schweizer Perspektive.

Boomerang Bet

Boomerang Bet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Kein Anschluss an das Schweizer Spielsperrenregister, keine Schweizer Beschwerdestelle, möglicher Eintrag in der Gespa-Sperrliste.

ZotaBet

ZotaBet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.

BC.Game

BC.Game ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Das Angebot ist in der Schweiz nicht zugelassen, und es fehlt jeder Anschluss an den Schweizer Schutzrahmen. Zu beachten ist, dass BC.Game in seiner Eigenwerbung mit Kryptowährungen arbeitet, was im bewilligten Schweizer Markt ausgeschlossen ist.

BetFury

BetFury ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Zu beachten ist auch hier die Kryptowährungs-Ausrichtung, die in der Schweiz nicht bewilligt ist.

Was eine Wette zahlt – und was sie kostet

Eine Wette zahlt bei einem Gewinn Einsatz mal Quote. Bei einer Einzelwette mit Einsatz CHF 50 und Quote 2.50 zahlt die Wette CHF 125 zurück; der Nettogewinn ist CHF 75. Bei einer Kombinationswette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote; wer auf drei Voraussagen zu 1.80, 2.20 und 1.90 setzt, erhält eine Gesamtquote von 7,52 und mit Einsatz CHF 20 einen Gewinn von CHF 150,40 (Nettogewinn CHF 130,40). Die Auszahlung wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Eine Wette kostet die Marge. Bei einer Zwei-Wege-Wette zu zwei gleichberechtigten Quoten – das Beispiel ist illustrativ, nicht zitiert – ergibt sich die Auszahlungsquote als 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂). Bei 1.90 / 1.90 beträgt sie rund 53 %, der Anbieter behält rund 47 %. Das ist die Marge: der Anteil, der im Markt bleibt, unabhängig vom Ausgang. Eine niedrigere Marge bedeutet mehr Auszahlung an die Spielenden, eine höhere weniger. Der bewilligte Schweizer Markt zeigt seine Margen über die Quoten in den Wettprogrammen; einzelne Margen pro Markt sind nicht im Gesetz, sondern im Wettprogramm. Was sich nicht vergleichen lässt, ist eine Pauschalaussage über «die Marge» eines Anbieters, weil sie je Markt und je Wettbewerb schwankt.

Eine Gratiswette, deren Einsatz nicht zurückgezahlt wird, hat einen Erwartungswert, der vom Nennwert, der gewählten Quote und der Auszahlungsquote des Marktes abhängt. Eine Gratiswette über CHF 10 auf Quote 3.00 in einem Markt mit 95 % Auszahlungsquote ist im Mittel rund CHF 6,33 wert; einzelne Wetten können alles oder nichts sein.

Ein Überblick: Was die bewilligten Anbieter leisten – und was nicht

Wer in der Schweiz Sportwetten abschliesst, hat mit Swisslos Sporttip und der Loterie Romande Jouez Sport zwei Veranstalterinnen zur Auswahl, die nach dem Geldspielgesetz bewilligt sind und von der Gespa beaufsichtigt werden. Beide führen ein Wettprogramm, das auf der Gespa-Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen basiert; beide bieten Quotenboosts, Profitboosts und den Kombiboost unter klaren Bedingungen; beide haben ein Spielsperrenregister und Verlustlimiten vor der ersten Wette. Beide zahlen Gewinne auf ein Konto im eigenen Namen aus, beide lehnen Kryptowährungen ab, beide sind auf die Schweiz und das jeweilige Vertragsgebiet beschränkt.

Was sie nicht leisten: das sehr breite Wettprogramm ausländischer Anbieter, mit Wetten markieren zu Eckbällen, Karten oder Spielerstatistiken; sehr hohe Einsätze (CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette bei Sporttip); anonyme Zahlung; Promotionen in der Dichte und Grösse ausländischer Buchmacher. Wer eines dieser Merkmale sucht, ist im bewilligten Schweizer Markt falsch und landet bei einem ausländischen Anbieter – ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Schutz, mit möglicher Besteuerung im Wohnsitzkanton.

Der Schweizer Markt ist kein Markt für «möglichstierende Angebote». Er ist ein Markt für zwei Veranstalterinnen, ein klares Regelwerk und einen vollständigen Schutzrahmen. Wer das schätzt, ist richtig. Wer ein breiteres Programm und höhere Einsätze sucht, muss den Weg über ausländische Anbieter gehen und die rechtlichen Folgen tragen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Wettanbieter besitzen in der Schweiz eine Bewilligung?

In der Schweiz besitzen nur zwei Veranstalterinnen eine Bewilligung für Sportwetten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide verfügen über eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz und werden von der Gespa beaufsichtigt. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil die Anzahl plafoniert ist; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains.

Welcher Sportwettenanbieter hat die besten Quoten, und woran lässt sich das messen?

Quoten lassen sich nicht pauschal vergleichen, weil sie je Markt, Sportart und Wettbewerb schwanken. Was sich messen lässt, ist die Marge eines konkreten Marktes: 1 minus Auszahlungsquote, wobei die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) über alle Ausgänge einer Wette beträgt. Eine Marge in zwei Drittel Prozent ist deutlich besser für Spielende als eine in fünf Prozent. Die Schweizer Veranstalterinnen zeigen ihre Quoten in den jeweiligen Wettprogrammen; ein Vergleich lohnt sich bei grossen Events stärker als bei kleinen.

Welcher Sportwettenanbieter ist der beste, und welche Kriterien zählen dabei?

«Der beste Anbieter» ist im Schweizer Markt eine Frage der Bewilligung, nicht der Quote. Wer mit Schweizer Bewilligung spielen will, hat zwei Veranstalterinnen zur Auswahl, deren Schutzrahmen das Geldspielgesetz definiert. Welche der beiden für wen «besser» ist, hängt vom Wohnsitz (Vertragsgebiet), vom Wettprogramm (Sportarten, Wettbewerbe), von der App (Sporttip App für Swisslos) und von der Verfügbarkeit von Verkaufsstellen ab. Ausländische Anbieter sind keine Alternative im Sinne des Schweizer Rechts; sie sind ein anderes Angebot mit anderen Regeln und anderem Risiko.

Wie unterscheiden sich Sporttip und Jouez Sport bei Mindest- und Höchsteinsatz?

Sporttip setzt den Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten auf CHF 1, den Höchsteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten auf CHF 1’000 und für Systemwetten auf CHF 10’000. Die Loterie Romande setzt vergleichbare Limiten, die in den jeweiligen Spielregeln dokumentiert sind. Beide Veranstalterinnen können die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und Wetten über der Limite werden nicht angenommen. Für Spielende mit hohen Einsätzen ist der bewilligte Markt daher nicht der richtige Ort; für Spielende mit mittleren Einsätzen passt er.

Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Wettseiten?

Die Sperrliste der Gespa ist das Verzeichnis ausländischer Domains, die in der Schweiz Sportwetten oder andere Glücksspiele ohne Schweizer Bewilligung anbieten. Schweizer Telekomanbieter blocken diese Domains per DNS (Art. 86–93 BGS); Ende 2025 waren 671 Domains auf der Liste. Blockierte Domains werden oft innerhalb von Stunden unter neuen Adressen wieder erreichbar (Domain-Hopping); die Gespa reagiert darauf mit Aktualisierungen der Liste. Die Sperrliste bedeutet nicht, dass ausländische Anbieter rechtlich unerreichbar sind, sondern dass ihre Domains in der Schweiz standardmässig nicht aufgerufen werden können.

Weshalb sind Aktionen bei Swisslos und der Loterie Romande selten und klein?

Aktionen sind im bewilligten Schweizer Markt bewilligungspflichtig (Art. 75 Abs. 2 BGS) und müssen von der Gespa vorgängig genehmigt werden. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Aktionen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos bewilligt – 32 Aktionen für den gesamten bewilligten Sportwettenmarkt der Schweiz. Zusätzlich schränkt die Werberegelung des Art. 74 BGS die Kommunikation ein, und die im Regelwerk dokumentierten Mechanismen (Kombiboost, Quotenboost, Profitboost, Gratiswette) sind in Höhe und Bedingungen klar definiert. Das Ergebnis ist ein Markt mit wenigen, klar dokumentierten Aktionen – nicht der Markt mit vielen, grossen Promotionen, den ausländische Anbieter pflegen.

Verfasst vom Team von „Schwingwetten”.

Wettgutscheine 2026 in der Schweiz: Angebote, Regeln und Kosten
Wettgutscheine 2026 in der Schweiz: Angebote, Regeln und Kosten

Aktuelle Wettgutscheine bei Swisslos und Loterie Romande im Überblick: Bewilligungen, Bedingungen, Mindestquoten und was Gratisspielguthaben…