Mobile Sportwetten in der Schweiz: was das Display jeder aktuell kostet
Stand: 19 Oktober 2026 · Geprüft gegen die Gespa-Verzeichnisse und die Spielregeln der Veranstalter.
Wer in der Schweiz vom Sofa aus auf ein Spiel wettet, spielt auf demselben Markt wie am Schalter – nur kleiner, schneller und mit weniger Abstand zum Knopf. Genau diese Nähe macht aus dem Preis einer Quote eine Frage, die vor dem ersten Tipp geklärt sein will: Wer bietet hier überhaupt an, was kostet ein Boost in Franken, und wo greift der Spielerschutz früher als die Quote greift. Wer mobil wettet, sollte wissen, worauf es ankommt – vom Spielerschutz über die App bis zur Tabelle der beiden bewilligten Veranstalter und der ausländischen Anbieter, die in der Werbung auftauchen, in der Schweiz aber keine Bewilligung haben.

- Spielerschutz auf dem Smartphone: was vor der ersten Wette fixiert sein muss
- Was «mobiles Wetten» in der Schweiz konkret heisst
- Die Top-Anbieter im Vergleich
- Wie eine mobile Sportwette technisch entsteht
- Rechtliches: warum «in der Schweiz bewilligt» kein Marketingwort ist
- Wann die Werbung prellt – und wer sie bezahlt
- Die App: was sie kann, was sie kostet, was sie schuldig bleibt
- Häufige Fragen zu mobilen Sportwetten in der Schweiz
Spielerschutz auf dem Smartphone: was vor der ersten Wette fixiert sein muss
Wer in der Schweiz mobil wettet, betritt keinen Markt, der auf Treu und Glauben funktioniert. Das Geldspielgesetz verlangt vom Veranstalter, die Spielenden vor dem ersten Tipp zur Selbstdisziplin zu zwingen – und zwar mit Werten, die die Spielenden selbst setzen, nicht der Staat. Auf dem Smartphone bedeutet das: Wer noch keine Verlustlimiten im Konto hinterlegt hat, kann technisch gar nicht tippen.
Bei Sporttip, dem Produkt der Swisslos, sind drei Limiten gleichzeitig zu setzen: für einen Tag, für sieben Tage und für dreissig Tage. Die Tageslimite liegt maximal bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige nur bei CHF 1’000. Senkungen greifen sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden – eine Frist, die ein kühler Kopf im Shop gerne vergisst, im Portemonnaie auf dem Handy aber spürbar wird. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für je 30 Tage setzen, die das Wallet selbst dann nicht überschreitet, wenn das Wettkonto noch Spielraum hätte. Das ist kein Bonus, den man aktiviert; das ist eine Bremse, die man vor dem ersten Tipp zieht.

Wer merkt, dass er die Limite gerne vergisst, kann den Zugang für 1 bis 180 Tage selbst sperren – ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine Person, die auf der Sperrliste steht, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn, und eine Wette, die trotzdem angenommen wird, ist ungültig.
Auf dem Handy fällt das doppelt ins Gewicht: Die Hemmschwelle zum Tipp ist klein, die Bestätigung kommt in Sekunden, und ein Push zur Quotenänderung landet im Sperrbildschirm. Was am Tresen ein Gang zum Schalter wäre, ist auf dem Smartphone ein Tap. Wer das ehrlich beantwortet, kommt mit den Limiten anders um als jemand, der sich für diszipliniert hält, ohne es geprüft zu haben.
Was «mobiles Wetten» in der Schweiz konkret heisst
Mobiles Wetten ist kein anderes Produkt. Wer auf dem Smartphone tippt, schliesst dieselbe Wette ab wie am Schalter – die Sporttip App und Swisslos sind beide nur Eingangskanäle zum selben Wettkonto. Der Unterschied liegt in der Oberfläche: kleiner Bildschirm, Touch statt Maus, Mitteilungen statt Kassenzettel, und eine App, die in einer Sportbar ebenso funktioniert wie in der S-Bahn.

Quote, Marge und der Preis, der in jeder Zahl steckt
Eine Quote ist kein Zufall. Sie entsteht aus der Einschätzung des Marktes – und aus dem Anteil, den der Veranstalter für sich behält. Bei einem Dreiwege-Markt (Heimsieg, Unentschieden, Auswärtssieg) ergibt sich der Auszahlungsschlüssel aus 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂ + 1/Quote₃). Was übrig bleibt, ist die Marge. Liegen die Quoten für 1, X und 2 bei 2.10, 3.40 und 3.60, ergibt sich ein Auszahlungsschlüssel von rund 89 % und eine Marge von etwa 11 %. Dieser Anteil steckt in jeder einzelnen Wette – bei jeder Sportart, in jedem Markt, und unabhängig davon, ob die Wette am Bildschirm oder am Schalter zustande kommt.
Die Marge ist der Preis, den der Veranstalter nimmt. Sie ist nicht versteckt, aber sie ist auch nicht das Erste, was man auf dem Wettschein sieht. Wer den Preis seiner Wette verstehen will, vergleicht nicht die Quote schaus, sondern den Auszahlungsschlüssel – also das, was vom Einsatz tatsächlich wieder ausgeschüttet wird. Eine 2.00 gegen eine 2.05 sieht nach wenig aus, aber über hundert Wetten hinweg entscheidet genau dieser Unterschied, ob das Konto im Plus oder im Minus endet.
Live, Cash-Out, Kombination – die Mechanik auf dem Handy
Bei Sporttip funktionieren Live-Wetten unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich übertragen wird. Eine Wette, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert wird, zählt mit Quote 1.00 – das bedeutet: Einsatz zurück, kein Gewinn. In spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter) kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Auf dem Handy ist die Versuchung besonders gross, in solchen Momenten schnell zu tippen; wer das tut, sollte wissen, dass der Tipp in einem Bruchteil von Sekunden wertlos werden kann.
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Es funktioniert nur online und nur als vollständiges Cash-Out; Teilauszahlungen sind nicht möglich. Einmal ausgeführt, lässt es sich nicht rückgängig machen. Der Betrag ist tiefer als der mögliche spätere Gewinn und hängt vom Spielstand ab – und Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt anbieten. Wer das Cash-Out als sicheren Ausstieg versteht, hat das Kleingedruckte nicht gelesen: Es ist eine Möglichkeit, früher auszusteigen, nicht eine Garantie, den vollen Gewinn mitzunehmen.
Voneinander abhängige Ereignisse derselben Sportveranstaltung (zum Beispiel «über 2,5 Tore» und «Heimsieg» im gleichen Spiel) werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Wer ohne diese Funktion eine solche Kombination abgibt, riskiert, dass die ganze Wette für ungültig erklärt und der Einsatz zurückerstattet wird.
Bonus und Boost – die Werbung, die danach rechnet
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online – Prematch, Live und Systemwetten – und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Anzahl der Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert; was genau gilt, steht in den Spielregeln, nicht in der Werbung.
Daneben gibt es Quotenboosts auf Prematch-Einzelwetten und Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen. Beide sind pro Person nur einmal nutzbar, sind in Einsatz und Erhöhung limitiert, und verfallen bei einem Cash-Out. Ein «Boost» klingt nach geschenktem Geld; in Franken gerechnet ist er ein Zuschlag auf den Nettogewinn, der an Bedingungen hängt, die man lesen muss, bevor man ihn mitnimmt.
Die Top-Anbieter im Vergleich
In der Schweiz darf Sportwetten Sportwetten nur anbieten, wer eine Schweizer Bewilligung hat. Tatsächlich bewilligt sind zwei Veranstalter, Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport – jeder in seinem Vertragsgebiet. Daneben tauchen in der Werbung ausländische Marken auf, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Sie sind hier aufgeführt, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen, aber sie sind klar als «ohne Schweizer Bewilligung» markiert.
Swisslos Sporttip
Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Wer mobil spielen will, braucht ein Swisslos-Konto. Zur Online-Registrierung sind mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet und keine bestehende Spielsperre nötig. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Jede Person darf sich nur einmal registrieren – ein zweites Konto, um eine Limite zu umgehen, ist nicht erlaubt und auch nicht möglich.
Die App gibt es für iOS und Android. In der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt werden – der hybride Weg ist im Schweizer Alltag nicht unüblich. Bezahlt wird das Spielguthaben auf das Wallet unter anderem per PostFinance Pay; die Transaktion wird direkt in der PostFinance-App bestätigt. Das Wallet lässt sich auch per Einzahlungsschein oder andere Online-Zahlungsmittel aufladen, Mindestbetrag CHF 20, maximal CHF 10’000 in 30 Tagen.
Sporttip ist der einzige Anbieter im Vergleich, der hier vollumfänglich auf einer Schweizer Bewilligung beruht. Für wen das wichtig ist – wegen Limits, Sperrregister und Auszahlung auf ein Schweizer Konto –, gibt es zum Sporttip-Produkt keine bewilligte Alternative in den Deutschschweizer Kantonen und im Tessin.
Loterie Romande Jouez Sport
Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; die Kontaktadresse lautet Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und die Loterie zählt nach eigenen Angaben 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer in Genf, Waadt oder im Wallis mobil wettet, kommt an Jouez Sport nicht vorbei, wenn er im bewilligten Markt bleiben will.
Inhaltlich ist das Produkt mit Sporttip vergleichbar: Sportwetten innerhalb der von der Gespa bewilligten Liste, Verlustlimiten, die selbst zu setzen sind, und Cash-Out nach den eigenen Regeln. Wer schon ein Sporttip-Konto hat, kann in der Romandie kein zweites Konto bei Loterie Romande eröffnen, ohne die Romandie-spezifischen Bedingungen zu prüfen; umgekehrt gilt dasselbe. Für Westschweizer Spielende ist Jouez Sport die bewilligte Adresse, für Deutschschweizer ist es Sporttip – zwei Veranstalter, zwei Vertragsgebiete, ein Markt.
MrXbet, Wettigo, Pribet, HighFlyBet, Boomerang Bet, AmunRa, Betify, Funbet
Diese acht Marken teilen in der Schweiz denselben Status: Sie haben keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz, gleich aus welchem Staat, gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS). Die Gespa führt eine Sperrliste von Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren – Ende 2025 standen 671 Domains darauf, und die Liste wird laufend aktualisiert. Wer dort spielt, spielt ohne Anschluss an das schweizweite Sperrregister, ohne Schweizer Auszahlung auf ein Schweizer Konto und ohne Schweizer Schutz bei Streit. Die Werbung dieser Marken erreicht Schweizer Spielende trotzdem, weshalb sie hier genannt werden: damit klar ist, was sie sind – kein Ersatz für die zwei bewilligten Veranstalter, sondern ein Angebot ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens.
Zu Ein- und Auszahlungen, Boni und Limits bei diesen Marken gelten jeweils eigene Bedingungen – sie sind direkt beim Anbieter zu prüfen. Wer dort spielt, akzeptiert zudem, dass eine Sperrung der Domain jederzeit möglich ist.
Wie eine mobile Sportwette technisch entsteht
Der Weg von der Idee zum Wettschein ist auf dem Smartphone in fünf Schritten gegangen, und an vier davon hängt ein Preis oder eine Grenze.
Schritt 1 ist die Quote. Auf Swisslos oder in der App zeigt das Wettprogramm eine Quote pro Ausgang. Was dort steht, ist das Produkt aus Markteinschätzung und Marge. Wer den Auszahlungsschlüssel nicht kennt, sieht nur die Hälfte.
Schritt 2 ist die Auswahl. Eine Einzelwette ist ein Tipp auf ein Ereignis; eine Kombinationswette multipliziert die Quoten mehrerer Voraussagen, womit die Quote steigt – aber auch die Marge, weil sich die Buchmacheranteile vervielfachen. Eine Systemwette kombiniert mehrere Wetten in einem Wettschein; bei Sporttip liegt der Höchsteinsatz hier bei CHF 10’000, gegenüber CHF 1’000 bei Einzel- und Kombiwetten.
Schritt 3 ist der Einsatz. Mindestens CHF 1, höchstens CHF 1’000 bei Einzel- und Kombiwetten – ausser man setzt vorher eine tiefere Verlustlimite, dann gilt diese. Eine Wette über der Limite wird technisch nicht angenommen; das System verweigert die Annahme, bevor Geld fliesst.
Schritt 4 ist die Bestätigung. Auf dem Smartphone kommt sie als Push, am Schalter als Quittung. Bis hierhin lässt sich eine Wette in der App zurückziehen, sofern sie noch nicht angenommen ist; danach nicht mehr. Bei Live-Wetten zählt eine Wette nach dem Ausgang als Quote 1.00.
Schritt 5 ist die Auszahlung. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Innert 365 Tagen sind zwei Auszahlungen gratis; ab der dritten kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Gewinne, die nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer das Versäumt, hat den Einsatz verloren und den Gewinn dazu.
Rechtliches: warum «in der Schweiz bewilligt» kein Marketingwort ist
Die Schweiz hat den Sportwettenmarkt bewusst eng gehalten. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) zählt Sportwetten zu den Grossspielen (Art. 3 lit. c und e) und unterstellt sie der Aufsicht durch die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern). Das ESBK beaufsichtigt nur Casinos – wer bei Sportwetten von «der Lizenz» spricht, meint die Gespa.
Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: der Veranstalterbewilligung und der Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21-25 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei beschränkt: Swisslos und Loterie Romande. Eine dritte Marke kann es nach dem Gesetz nicht geben. Eine ausländische Bewilligung «gilt nur in der Schweiz», wenn der betreffende Staat eine entsprechende Anerkennung erhalten hat – und das ist im Sportwettenbereich nirgends der Fall. Eine Lizenz aus Malta oder Curaçao ist auf dem Schweizer Markt eine Visitenkarte, keine Bewilligung.
Was gewettet werden darf, steht auf einer geschlossenen Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Version vom 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden gelten nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Rangwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet – nie auf Trainingsläufe. Die Liste enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine eigene Esports-Sektion. Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Wer auf einen Markt tippt, der nicht auf der Liste steht, bekommt die Wette nicht angenommen.
Das Mindestalter für die Teilnahme ist 18 Jahre. Eine Person, die auf dem Feld steht – als Wettkämpferin oder Wettkämpfer im Ereignis – darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Wer sich registriert, hinterlässt eine verifizierte Identität; ein zweites Konto ist nicht zulässig.
Für die Werbung gilt: Sie darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen zielen (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 erteilte sie 24 Einwilligungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos. Was an Bonus ausgeschrieben wird, steht in den Spielregeln – nicht in einem Werbebanner.
Steuern auf Gewinnen
Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der Bund setzt die Schwelle ab dem 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Die kantonale Schwelle weicht davon ab, weshalb der Hinweis «je nach Kanton» nicht ein Versäumnis ist, sondern die korrekte Beschreibung der Rechtslage. Oberhalb der Schwelle zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Der typische Wettgewinn liegt weit darunter – in der Praxis fallen weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer an. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz; wer eine solche erwähnt, erfindet sie.
Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis behandelt sie unterschiedlich – Thurgau etwa besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen vollständig und unabhängig von dessen Höhe. Wer mit einem ausländischen Anbieter spielt, klärt die Frage vor dem Gewinn, nicht danach: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.
Wann die Werbung prellt – und wer sie bezahlt
Die Werbung für Sportwetten lebt von Ausdrücken, die nach Versprechen klingen und nach Kleingedruckem schmecken. «Risikofrei» heisst meist: Einsatz zurück als Gratiswette, nicht als Bargeld. «Gratiswette» heisst: Einsatz wird im Erfolgsfall nicht ausbezahlt, nur der Nettogewinn. «Erhöhte Quote» heisst: ein Bonus auf den Gewinn, der an Mindestquoten, eine maximale Erhöhung und häufig an eine Einmal-Nutzung pro Person gebunden ist. Wer das nicht liest, sieht im Werbebild den Gewinn und auf dem Wettschein die Bedingung.
Beim Sporttip-Kombiboost ist die Rechnung ehrlich, aber kostenintensiv: Wer 100 % Bonus auf den Nettogewinn will, braucht fünfzehn Voraussagen mit Quote ≥ 1.50. Fällt eine davon aus, fällt der gesamte Boost – und damit auch der Gewinn, der ohne Boost entstanden wäre, immer noch an. Der Boost ist eine Aufwertung des Nettogewinns, kein Sicherheitsnetz für eine Voraussage. Wer den Boost als Ausgleich für ein riskantes Bein nimmt, tauscht Unsicherheit gegen mehr Unsicherheit.
Bei Cash-Out ist der Marketingtext noch knapper. Es ist ein vorzeitiger Ausstieg zu einem Preis, den der Veranstalter im laufenden Spiel festlegt. Wer zu früh aussteigt, hat weniger gewonnen als möglich gewesen wäre; wer zu spät aussteigt, hat vielleicht gar nichts. Cash-Out ist ein Werkzeug für Spielende, die eine Wette nicht bis zum Schluss halten wollen – und es kostet genau diesen Vorteil im Voraus.
Die mathematische Seite lässt sich nicht wegleugnen: Jede Wette hat eine Marge. Bei einem typischen Dreiwege-Markt liegt sie zwischen 5 % und 12 %, bei exotischeren Märkten höher. Wer jeden Tag wettet, zahlt diese Marge jeden Tag. Über ein Jahr macht das den Unterschied zwischen einem Konto, das im Plus endet, und einem, das im Minus endet – nicht die Quote des Glückstreffers.
Die App: was sie kann, was sie kostet, was sie schuldig bleibt
Die Sporttip-App für iOS und Android ist im Wesentlichen eine mobile Ansicht von Swisslos. Sie zeigt das Wettprogramm, erlaubt die Wettzusammenstellung, sendet Push-Mitteilungen bei Quotenänderungen und Cash-Out-Angeboten und akzeptiert dieselben Limits und dieselben Verlustlimiten. Eine Wette, die in der App zusammengestellt wird, lässt sich per QR-Code an einer Verkaufsstelle einreichen – das ist im Alltag nützlich, wenn der Akku leer ist oder die Push-Mitteilung zu spät kommt.
Was die App nicht kann, ist die Marge einer Quote schmälern oder die Limite eines Tages aufheben. Sie ist ein Eingangskanal zum selben Wettkonto, nicht ein zweites Konto mit grosszügigeren Regeln. Wer auf dem Sofa eine Wette platziert, die er am Schalter nicht platzieren würde, hat keine App-Frage, sondern eine Budget-Frage. Die App löst sie nicht.
Die zweite App im Vergleich ist die von Loterie Romande für Jouez Sport. Funktional entspricht sie dem, was Sporttip in der Deutschschweiz ist – angepasst an die Romandie und an das Westschweizer Wettprogramm. Wer in den Westschweizer Kantonen wohnt, kommt nicht in den Genuss der Sporttip-App als Ersatz; ein Konto bei Loterie Romande ist nötig, und die Limits, die Quoten und das Cash-Out-Verhalten sind die der Loterie.
Häufige Fragen zu mobilen Sportwetten in der Schweiz
Wer darf in der Schweiz Sportwetten für das Smartphone anbieten?
Nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport – beide mit Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS unter Aufsicht der Gespa. Eine ausländische Lizenz gilt in der Schweiz nicht; Anbieter ohne Schweizer Bewilligung handeln ausserhalb des bewilligten Marktes.
Gilt die Bewilligung eines ausländischen Anbieters auch für Spielende in der Schweiz?
Nein. Nach Art. 4 BGS gilt eine ausländische Bewilligung in der Schweiz nur, wenn der Bundesrat sie anerkannt hat – und das ist im Sportwettenbereich nicht der Fall. Spielende in der Schweiz haben bei einem ausländischen Anbieter keinen Zugang zum Sperrregister und keine Schweizer Rekursstelle.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette auf dem Handy gesetzt werden?
Bei Sporttip sind drei Limiten zu setzen: für 1, 7 und 30 Tage, Obergrenze CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden; zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich.
Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote?
Der Gewinn ist Einsatz mal Quote, bei Kombiwetten Einsatz mal Gesamtquote (Produkt der Einzelquoten). Bei Sporttip wird das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Wie hoch sind Mindest- und Höchsteinsatz bei Einzel- und Kombinationswetten?
Bei Sporttip CHF 1 als Mindesteinsatz und CHF 1’000 als Höchsteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten; bei Systemwetten liegt die Höchstgrenze bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limite jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette darüber wird nicht angenommen.
Sind Gewinne aus Sportwetten steuerfrei, und was heisst «je nach Kanton»?
Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei – Bund ab 2026 CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn, kantonal unterschiedlich («je nach Kanton»). Oberhalb der Schwelle werden 35 % Verrechnungssteuer abgezogen, die über die Steuererklärung rückforderbar sind. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.
Übersicht: wer darf in der Schweiz Sportwetten anbieten?
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung BGS, Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung BGS, Aufsicht Gespa) | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| MrXbet | Keine | Lizenz nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz |
| Wettigo | Keine | Lizenz nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz |
| Pribet | Keine | Lizenz nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz |
| HighFlyBet | Keine | Lizenz nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz |
| Boomerang Bet | Keine | Lizenz nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz |
| AmunRa | Keine | Lizenz nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz |
| Betify | Keine | Lizenz nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz |
| Funbet | Keine | Lizenz nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz |
Die Tabelle trennt die zwei bewilligten Veranstalter von den übrigen – bewusst, weil das die einzige juristisch tragfähige Linie in der Schweiz ist. Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat auf dem Schweizer Markt keine Wirkung; wer dort spielt, spielt ohne Schweizer Schutz: kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Rekursmöglichkeit, keine Sicherheit, dass die Sperrliste der Gespa die Seite nicht morgen auf den DNS-Block setzt.
Erstellt von der Redaktion von „Schwingwetten”.
